Samstag, 16. Februar 2013

Für das Verkaufen von Lebensversicherungen gibt es einen sogenannten Zweitmarkt. Um zu eilig benötigtem Bargeld zu gelangen, ist das in den meisten Fällen eine Möglichkeit für diejenige, ihre Lebensversicherung vor der Zeit zu beenden. Das heißt, man löst das Vertragsverhältnis mit seinem Versicherungsunternehmen verfrüht auf. Die meisten Versicherer haben in ihren Kontrakten die Chance vorgesehen, die vorkommenden aber noch nicht fälligen Anrechte zurückzukaufen. Der vertraglich vorgesehene Rückkaufswert wird dann vom Versicherer ausgezahlt. So kann man lebensversicherungen verkaufen. Es gibt in der Bundesrepublik einen Rechtsanspruch darauf. Auf Grundlage des Anspruchs gegen die Versicherungsgesellschaft muss der Rückkaufswert einem gewissen Mindestbetrag genügen.

Bei über Jahrzehnte laufenden Verträgen kann der Wert der noch nicht fälligen Ansprüche beim Verkauf der Lebensversicherung nur geschätzt werden. In dergleichen Schätzungen sind meistens große Unsicherheiten enthalten. Das kommt daher, weil die Überschussbeteiligung beim Lebensversicherungen verkaufen einen erheblichen Anteil der Gesamtleistung des Versicherers ausmacht. Und diese ist bloß sehr begrenzt voraussagbar. Die Überschussbeteiligung ist vor allem im Ausland sehr schwankend was zu bedeutenden Unterschieden führen kann. Die Überschussbeteiligung ist in Deutschland besser zu kalkulieren. Diejenigen die ihre Lebensversicherungen veräußern möchten, sind vorwiegend weniger risikobereit als die Geldgeber auf dem Zweitmarkt. Die können nämlich das Risiko durch Risikostreuung vermindern, indem sie die Gelegenheit verwenden ihre Anlage auf mehrerer Versicherungsgesellschaft zu verteilen. Daher ist eventuell die Bereitschaft höher, beim Verkauf der Lebensversicherung einen beträchtlicheren Betrag zu zahlen als der Rückkaufswert. Das kann sogar wesentlich mehr sein als der allgemein geschätzte Wert. Die Konsumenten haben insbesondere dann ein hohes Interesse am Verkaufen von Lebensversicherungen, wenn der Rückkaufswert im Vergleich zu den bisher bezahlten Prämien vergleichsweise niedrig erscheint. Für diesen Fall erlaubt der Zweitmarkt eine zuverlässige Möglichkeit für den, der seine Lebensversicherung verkaufen möchte. Aber auch hier müssen die Händler erst einmal einen Abnehmer ausmachen. Für diesen Zweck existieren die Vermittler die sich ihre Tätigkeit über die Provisionen begleichen lassen. Das kann unter Umständen dazu führen, dass der kleine Unterschied zwischen dem Preis den der Geldgeber zu bezahlen bereit ist, und dem Rückkaufswert noch weiter gemindert wird. Das wiederum kann besagen, dass das Geschäft für beide Seiten nicht mehr ertragreich ist. Da in Deutschland die Rückkaufswerte verhältnismäßig hoch sind, tritt dieses Problem hier vermindert auf. Möchte ein Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung die erst in weiter Zukunft fällig wird aus dringendem Geldbedarf verkaufen, kann er möglicherweise einen Vorteil daraus ziehen, dass ihm der Abnehmer ein bisschen mehr als der Rückkaufswert, ungefähr 1 bis 3 Prozent, erstattet. Es kommt dann noch auf die Gestaltung des Kontraktes an, ob der Versicherungsschutz für den ursprünglichen Versicherungsnehmer erhalten bleibt. Die Differenz unter der Versicherungssumme und dem mit fast 9 Prozent verzinsten Kaufpreis wird im Todesfall dann abgezogen. Freilich erwirbt nicht jeder der seine Lebensversicherung verkaufen will überhaupt ein Angebot. Und lediglich wenn der Rückkauf steuerpflichtig wäre, etwa weil der Vertrag noch keine zwölf Jahre gelaufen ist, fällt wegen des Abzuges der Kapitalertragssteuer durch den Versicherer der Mehrerlös beim Verkauf der Lebensversicherung größer aus. Dann kann er ebenfalls 7 bis 15 Prozent betragen.

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