Montag, 25. Februar 2013

Für das Verkaufen von Lebensversicherungen gibt es einen sogenannten Zweitmarkt. Um zu dringend benötigtem Bargeld zu gelangen, ist das in den häufigsten Fällen eine Gelegenheit für diejenige, ihre Lebensversicherung vor der Zeit zu beenden. Das heißt, man löst das Vertragsverhältnis mit seinem Versicherung verfrüht auf. Die häufigsten Versicherung haben in ihren Vereinbarungen die Gelegenheit vorgesehen, die vorkommenden aber noch nicht fälligen Ansprüche zurückzukaufen. Der vertraglich vorgesehene Rückkaufswert wird dann vom Versicherungsgesellschaft ausbezahlt. So kann man lebensversicherungen verkaufen. Es existiert in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf. Auf Grundlage des Anspruchs gegen das Versicherungsunternehmen muss der Rückkaufswert einem bestimmten Mindestbetrag genügen. Bei über Jahrzehnte laufenden Vereinbarungen kann der Wert der noch nicht fälligen Ansprüche beim verkauf der lebensversicherung nur überschlagen werden. In dergleichen Schätzungen sind zumeist beträchtliche Unsicherheiten enthalten. Das kommt daher, weil die Überschussbeteiligung beim Lebensversicherungen verkaufen einen erheblichen Anteil der Gesamtleistung des Versicherers ausmacht. Und diese ist lediglich sehr beschränkt voraussagbar. Die Überschussbeteiligung ist vorzugsweise im Ausland sehr schwankend was zu umfangreichen Unterschieden führen kann. Die Überschussbeteiligung ist in Deutschland besser zu kalkulieren. Geldgeber auf dem Zweitmarkt für das Verkaufen von Lebensversicherungen sind meist offensichtlich risikobereiter als Verbraucher. Außerdem haben sie die Aussicht, durch Mischung und Streuung ihrer Anlage auf verschiedene Verträge speziell von diversen Versicherungen die Gefährdung durch Risikostreuung zu reduzieren. Daher sind sie eventuell bereit für den Verkauf der Lebensversicherung einen beträchtlicheren Preis zu zahlen als den Rückkaufswert, sogar wenn dieser größer als der allerseits geschätzte Wert ist. Vornehmlich wenn der Rückkaufswert im Vergleich zu den bisher für den Vertrag gezahlten Beiträge sehr gering ist, ist bei den Verbrauchern ein beträchtliches Interesse vorhanden, den von ihnen als enttäuschend empfundenen Rückkaufswert aufzubessern. Für den Veräußerung der Lebensversicherung ermöglicht hier der Zweitmarkt eine Gelegenheit. Aber ebenfalls hier müssen die Händler erst einmal einen Abnehmer auftreiben. Für diesen Zweck existieren die Vermittler die sich ihre Beschäftigung über die Vermittlungsgebühren begleichen lassen. Das kann unter Umständen dazu führen, dass der geringe Unterschied unter dem Preis den der Investor zu bezahlen bereit ist, und dem Rückkaufswert noch weiter vermindert wird. Das abermals kann besagen, dass das Geschäft für beide Seiten nicht mehr lukrativ ist. Da in der Bundesrepublik die Rückkaufswerte vergleichsweise hoch sind, tritt dieses Problem hier weniger auf. Hat ein Versicherungsnehmer mit erst in weiter Zukunft fälligen Anforderungen aus einem Vertrag verfrüht Geldbedarf, hat er beim Verkauf der Lebensversicherung eventuell den Nutzen, dass ihm der Abnehmer ein bis drei Prozent mehr als den Rückkaufswert vergütet. Je nach Ausgestaltung des Übertragungsvertrages bleibt der Versicherungsschutz für den ursprünglichen Versicherungsnehmer zum Teil erhalten. Im Todesfall wird die Differenz unter Versicherungssumme und dem mit annähernd neun Prozent verzinsten Kaufpreis abgezogen. Andererseits bekommt nicht jeder der seine Lebensversicherung verkaufen will überhaupt ein Angebot. Und nur wenn der Rückkauf steuerpflichtig wäre, etwa weil der Vertrag noch keine zwölf Jahre gelaufen ist, fällt infolge des Abzuges der Kapitalertragssteuer durch den Versicherungsgesellschaft der Mehrerlös beim Verkauf der Lebensversicherung höher aus. Dann kann er ebenso 7 bis 15 Prozent betragen.

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