Donnerstag, 21. Februar 2013

Ein Auto mit mindestens einem Vorbesitzer ist ein Gebrauchtwagen, unabhängig von der Kilometerleistung. Ist das Auto noch jünger als 12 Monate benützt man dafür den Ausdruck Jahreswagen. Nicht zu den Gebrauchtwagen zählen Kraftfahrzeuge mit sogenannter Tageszulassung. Will man als Privatmann ein Gefährt von einem EU Land in ein anderes überführen ist noch eine Regelung der Finanzbeörden zu beachten. Aus dessen Sicht ist ein Auto als neu zu bezeichnen wenn es jünger als 6 Monate ist oder weniger als 6000 km gefahren wurde. Das besagt, dass im Importland die dortige Umsatzsteuer zu begleichen ist. Das Besondere bei Jahreswagen ist die möglicherweise noch existierende Garantie für die Restlaufzeit gegenüber dem Händler. Das kann sowohl die Niederlassung eines Fabrikanten sein, als auch ein Händler von Jahreswagen oder ein Importeur. Bei Jahreswagen kann man oft Abschläge von bis zu 30% erzielen. Eine besondere Spezies in diesem Gebiet sind sogenannten Leasingrückläufer. Da die Leasingunternehmen freilich darauf erpicht sind, ihren Abnehmern bloß neue Autos anzubieten werden die Autos mit circa 20.000 km aus dem Angebot entfernt und als Jahreswagen auf dem Markt präsentiert. Will man einen Autokauf abwickeln macht es einen entscheidenden Unterschied ob es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Verkäufer handelt oder um eine Privatperson. Das betrifft einerseits den Preis, der normalerweise beim gewerblichen Händler wegen der Handelsspanne höher ist, und andererseits die Gewährleistungspflicht, die nicht mit der Garantie verwechselt werden darf. Der private Anbieter eines Gebrauchtwagen wird in jedem Fall die Gewährleistungspflicht vertraglich ablehnen. Das kann der gewerbliche Händler nicht, auch wenn es oft probiert wird. Die Gewährleistungspflicht oder ebenso Sachmängelhaftung existiert mindestens ein Jahr. Dergleichen Ausschlußklauseln in Kaufverträgen sind unwirksam. Die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Mitteilungen existiert auf jeden Fall sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Händler da sie sich sonst der Gefahr aussetzen, der arglistigen Täuschung bezichtigt zu werden.

Freilich ist der Zustand eines Fahrzeugs das elementarste Kriterium beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Wenngleich die meisten keine Kfz-Spezialisten sind, lassen sich doch unter Einhaltung bestimmter Grundregeln viele Probleme bereits im Vorfeld erkennen. Erst einmal überzeugt man sich von den ordnungsgemäßen Bekanntgaben über den Kilometerstand und die letzte TÜV- und Abgasuntersuchung. Dann kann man sich dem technischen Zustand des Autos zuwenden. Viele Fehler wie Rost, Beulen, Öl im Kühlwasser, ungleichmäßig abgefahrenen Reifen oder ein verölter Motor lassen sich längst mit bloßem Auge identifizieren. Bei genauerem Hinschauen bleiben ebenso unterschiedliche Spaltmaße, die auf vorangegangene Karosserieschäden deuten, nicht verborgen. Gibt es bis dahin keine Beanstandungen ist zum Schluss die Probefahrt entscheidend, die unter keinen Umständen fehlen darf. Auch ein Laie kann feststellen, ob ein Auto geradeaus läuft, ob es beim Bremsen in eine bestimmte Richtung zieht und ob Vibrationen vorkommen. Eine umfangreiche Auflistung solcher Prüfungskriterien antrifft man einfach im WorldWideWeb zum Ausdrucken. Wenn man klugerweise noch zu zweit auftritt ist man schon vor vielen Überraschungen sicher. Selbstverständlich gibt es auch Mängel die sich bloß mit Spezialinstrumenten ermitteln lassen. Da hilft ebenfalls nur eine Untersuchung beim Fachmann wie ADAC oder DEKRA. Bei Bedenken sollte man ebenso den Weg dorthin nicht scheuen. Zu guter Letzt hilft beim gebraucht Auto kaufen ebenso das Internet bei der Nachforschung nach typenbezogenen Standardmängel, die man, wenn man davon Kenntnis hat ebenso einfach finden kann und/oder deren Beseitigung man sich durch Vorlage entsprechender Belege bestätigen läßt.

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