Samstag, 9. Februar 2013

Die vorzeitige kündigung der lebensversicherung sollte exakt überlegt werden. Die wesentliche Frage bei der Überlegung über eine vorzeitige Aufkündigung ist die: „Wie viel Geld bekomme ich zurück?“. Laut Rechtsprechung dürfen bei der Auszahlung des Rückkaufswertes keine Stornierungsgebühren abgezogen werden. Lebensversicherungen waren lange Zeit der Deutschen liebstes Kind, aber trotzdem wird jede zweite Lebensversicherung vor Ablauf aufgekündigt. Dafür gibt es viele Gründe: Arbeitslosigkeit, Scheidung oder unvorhergesehene Aufwendungen, die eine schwierige finanzielle Situation erzeugen. In solchen Momenten machen sich viele Menschen Gedanken über die Kündigung der Lebensversicherung, die sie vor Jahren für die Altersvorsorge oder zur Absicherung der Angehörigen im Todesfall abgeschlossen haben.

Bis vor einigen Jahren galten die Lebensversicherungen als eine gute Chance zur Altersversorgung. Freilich sind die tatsächlichen Gewinne in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Freilich existieren bereits erste Versicherungsgesellschaften die die Rendite wieder leicht gesteigert haben, aber es verändert nichts an der Tatsache dass Lebensversicherung kündigen einen maßgebenden Ausfall bedeutet. Das hängt unter anderem daran, dass die Versicherungsgesellschaften hohe Stornogebühren bei verfrühter Vertragsbeendigung berechnen. Das ist vor allem dann der Fall bei Policen die bereits länger bestehen. Das Verhältnis zwischen Ansparsumme und Rückkaufwert wird umso schlechter je kürzer die Laufzeit ist. Wie man weiß erlangt jeder Vermittler für den Abschluss einer Versicherung eine Provision die bei der Auszahlung mit gewürdigt wird. In der Rechtsprechung ist gottseidank diesbezüglich in den letzten Jahren eine Verbesserung zugunsten der Versicherungsnehmer geschehen. Es muss nämlich zwischenzeitlich eine Mindestrückkaufswert vergütet werden.

Lebensversicherungen kündigen heißt auch, an das Finanzamt denken. Bis 2008 musste auf sämtliche Erträge aus einer vorzeitig gekündigten Lebensversicherung Kapitalertragssteuer gezahlt werden. Wurde dagegen die Lebensversicherung verkauft, blieb der Gewinn steuerfrei. Der Käufer des Versicherungsscheins wurde dann am Ende der Laufzeit von der Steuerpflicht eingeholt. Seit dem 1. Januar 2009 hat sich das geändert. Seit diesem Datum greift sowohl bei Kündigung der Lebensversicherung als ebenfalls beim Verkauf die Abgeltungssteuer wenn die bisherige Laufzeit unter 12 Jahren lag oder die versicherte Person jünger als 60 Jahre alt ist. Ab dem Jahre 2012 sind es 62 Jahre. Sind beide Vorbedingungen erfüllt, werden die Erträge bei der Aufkündigung lediglich nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, sowie bei normal auslaufenden Versicherungsscheinen. Findet unter den gleichen Bedingungen ein Verkauf statt, fällt die Abgeltungssteuer an. Man muss also aufpassen, weil unter bestimmten Konditionen kündigung versicherung preiswerter sein kann als die Veräußerung.

Ob Kündigung der Lebensversicherung, Verkaufen oder Umstellung des Vertrages, man sollte auf jeden Fall mit seinem Versicherungsunternehmen oder deren Vermittler sprechen, um nicht in eine unfreiwillige Neuerung der Police zu geraten. Dadurch würde sie möglicherweise steuerpflichtig. Allenfalls birgt der Vertrag ja ebenso die Chance bereits vor Ablauf Kapital zu entnehmen. Ist der finanzielle Engpass zeitlich beschränkt hilft oftmals ein Policendarlehen. Hilft alles nichts kann man immer noch danach trachten anstatt Lebensversicherung kündigen sie zu verkaufen.

Die Veräußerung als Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung hat für den Klienten in der Regel den Vorteil dass er mehr Geld erlangt und der neue Besitzer der Police die monatlichen Prämien übernimmt. Selbstverständlich bekommt dieser dann auch die fällige Versicherungssumme beim Ablauf. Veräußerung statt Kündigung Versicherung ist nicht in jedem Falle denkbar, weil die Abnehmer der Lebensversicherungen natürlich ihre Bedingungen haben. Die Kriterien wie Restlaufzeit, Mindestwert oder Tarife müssen passen, damit daraus ein Geschäft wird. Für fondsgebundene Policen und Versicherungen die unter das Gesetz der betrieblichen Altersvorsorge fallen kommt dann bloß Kündigung der Lebensversicherung in Frage.

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