Seine Lebensversicherung verkaufen kann man auf dem sogenannten Zweitmarkt. Will man eine Lebensversicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit beenden, insbesondere wenn man Bargeld benötigt, besteht in den meisten Fällen die vertragliche Möglichkeit der verfrühten Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Die meisten Kontrakte sehen hierfür die Gelegenheit vor, dass die Versicherung die bestehenden, aber noch nicht fälligen Anrechte des Klienten zurückkauft. Die Versicherungsgesellschaft zahlt dann an den Versicherungsnehmer den vertragsgemäß bestimmten Rückkaufswert. In der Bundesrepublik hat der Versicherungsnehmer einen Rechtsanspruch darauf. Der Rückkaufswert muss einen bestimmten Mindestwert auf der Basis des Anspruches gegen den Versicherer gehorchen. Beim Verkauf Lebensversicherung kann der Wert der noch nicht fälligen Anrechte bei über Jahrzehnte laufenden Kontrakten nur überschlagen werden und diese Schätzung ist mit beträchtlichen Unsicherheiten behaftet. Speziell ist beim Lebensversicherung verkaufen die Überschussbeteiligung, die einen wesentlichen Teil an der Gesamtleistung des Versicherungsgesellschaft ausmacht, lediglich sehr eingeschränkt vorhersagbar. Speziell im Ausland, zum Beispiel in Großbritannien, ist die Überschussbeteiligung sehr schwankend und kann je nach vertraglichem Ablaufjahr zu bedeutenden Differenzen führen. In Deutschland ist die Überschussbeteiligung besser verlässlich.
Geldgeber auf dem Zweitmarkt für das Verkaufen von Lebensversicherungen sind meist ausdrücklich risikobereiter als Verbraucher. Obendrein haben sie die Chance, durch Mischung und Streuung ihrer Anlage auf verschiedene Verträge speziell von verschiedenen Versicherer das Risiko durch Diversifikation zu vermindern. Daher sind sie möglicherweise bereit für die Veräußerung der Lebensversicherung einen beträchtlicheren Betrag zu entrichten als den Rückkaufswert, sogar wenn dieser größer als der allerseits geschätzte Wert ist. Hauptsächlich wenn der Rückkaufswert im Vergleich zu den bisher für den Kontrakt gezahlten Prämien sehr niedrig ist, ist bei den Verbrauchern ein großes Interesse vorhanden, den von ihnen als enttäuschend empfundenen Rückkaufswert aufzubessern. Für den verkauf der lebensversicherung gestattet hier der Zweitmarkt eine Möglichkeit.
Aber ebenso hier müssen die Händler erst einmal einen Kunden finden. Für diese Absicht gibt es die Mittler die sich ihre Beschäftigung über die Vermittlungsgebühren bezahlen lassen. Das kann unter Umständen dazu führen, dass der geringe Unterschied unter dem Preis den der Geldgeber zu entrichten bereit ist, und dem Rückkaufswert noch weiter vermindert wird. Das wiederum kann besagen, dass das Geschäft für beide Seiten nicht mehr lukrativ ist. Da in Deutschland die Rückkaufswerte relativ hoch sind, tritt dieses Problem hier vermindert auf.
Hat ein Versicherungsnehmer mit erst in weiter Zukunft fälligen Ansprüchen aus einem Kontrakt vorzeitig Geldbedarf, hat er beim Verkauf der Lebensversicherung möglicherweise den Vorteil, dass ihm der Käufer ein bis drei Prozent mehr als den Rückkaufswert erstattet. Je nach Ausgestaltung des Übertragungsvertrages bleibt der Versicherungsschutz für den bisherigen Versicherungsnehmer teilweise erhalten. Im Todesfall wird die Differenz unter Versicherungssumme und dem mit zirka neun Prozent verzinsten Kaufpreis abgezogen. Es ist aber nicht so, dass jeder der seine Lebensversicherung verkaufen will, eigentlich einen Vorschlag erwirbt. Der Mehrerlös fällt beim Verkauf der Lebensversicherung dann beträchtlicher aus wegen des Abzuges der Kapitalertragssteuer wenn der Kontrakt weniger als zwölf Jahre gelaufen ist. Der Mehrerlös kann dann absolut 7 bis 15 Prozent betragen.
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