Früher wurden kapitalgedeckte Lebensversicherungen aufgrund ihrer hohen Verzinsung von vielen Menschen als Vermögensanlage genutzt. Doch im Laufe der Zeit sind sowohl die Zinssätze als auch die Leistungen immer unvorteilhafter geworden, sodass sich ein Abschluss in den meisten Fällen nicht mehr lohnt. Auch Menschen, die bereits seit vielen Jahren im Besitz einer kapitalbildenden Lebensversicherung sind, bereuen ihre Entscheidung und denken verstärkt über eine kündigung der lebensversicherung nach. Was viele allerdings nicht wissen: Die Kündigung der Versicherunggeht oftmals mit hohen Kosten und Verlusten einher. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Kündigung der Versicherung nicht selbst in die Hand zu nehmen, sondern sich an einen Spezialisten zu wenden. Zunächst einmal sollten Sie sich überlegen, warum Sie die Lebensversicherung kündigen möchten. Ob zu hohe monatliche Beiträge, geringe Rendite oder Erfüllung großer Wünsche - die Kündigung der Versicherung kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen. Vor allem wenn Sie Ihre Lebensversicherung bisher als Anlageform genutzt haben, sollten Sie sich über Alternativen erkundigen. Immerhin ist die Verzinsung bei neu abgeschlossenen Verträgen sehr niedrig und gleicht nicht einmal die jährliche Inflationsrate aus. Demzufolge lässt sich das Ziel Kapitalvermehrung durch eine Lebensversicherung also kaum erreichen. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, die Kündigung der Versicherung einzureichen, sollten Sie viele verschiedene Kriterien berücksichtigen. Nach Angaben des VVG sind Sie dazu berechtigt, Ihren Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Die Kündigung der Versicherung wird an sich kein Problem darstellen - doch der finanzielle Verlust kann durchaus schmerzhaft sein. In den meisten Fällen werden noch nicht bezahlte Raten, Stornogebühren und noch nicht getilgte Abschlusskosten von der angesparten Summe abgezogen. Vor allem bei jungen Verträgen müssen Sie leider mit sehr hohen Verlusten rechnen, wenn Sie die Lebensversicherung kündigen. Abgesehen davon müssen die Ertragsanteile bei Verträgen, die weniger als 12 Jahre lang aktiv sind, voll versteuert werden. Jedoch wurde nun festgelegt, dass bei der Kündigung der Versicherung zumindest die Hälfe aller eingezahlten Beträge auch wieder ausgezahlt werden müssen. In Anbetracht der gesamten Kosten und Abzüge ist eine Kündigung der Versicherung vor allem dann sinnvoll, wenn Ihr Vertrag bereits seit langer Zeit läuft. Wichtig ist, sich vor der Kündigung Versicherung umfassend von einem Spezialisten beraten zu lassen und die Verluste dadurch so gering wie möglich zu halten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen