Donnerstag, 31. Januar 2013

Ein Auto mit wenigstens einem Vorbesitzer ist ein Gebrauchtwagen, unabhängig von der Kilometerleistung. Ist das Gefährt noch jünger als 12 Monate benützt man dafür den Ausdruck Jahreswagen. Nicht zu den Gebrauchtwagen zählen Autos mit sogenannter Tageszulassung. Will man als Privatmann ein Gefährt von einem EU Land in ein anderes überführen ist noch eine Regelung der Finanzbeörden zu beachten. Aus dessen Sicht ist ein Kraftfahrzeug als neu zu bezeichnen wenn es jünger als 6 Monate ist oder weniger als 6000 km gefahren wurde. Das bedeutet, dass im Importland die dortige Umsatzsteuer zu bezahlen ist.

Beim gebraucht Auto kaufen sollte man durchaus ebenfalls die Jahreswagen in seine Überlegungen mit berücksichtigen. Das kann ein Kraftfahrzeug sein, das verfrüht in Zahlung genommen wurde für einen Neukauf oder ein sogenannter Leasingrückläufer. Leasingrückläufer stammen von den Leasingunternehmen, die die Autos mit circa 20000 km aus ihrem Angebot tilgen weil sie ihren Käufern stets die frischesten Modelle offerieren wollen um wettbewerbsfähig zu bleiben. In der Regel sind solche Kraftfahrzeuge vor dem Weiterverkauf gehörig kontrolliert worden. Auf jeden Fall lassen sich anständige Abschläge verhandeln. Will man gebrauchte Autos erstehen, spielen 2 Gesichtspunkte eine Rolle. Zum einen der Zustand und zum anderen die Gewährleistung. Der Zustand eines Autos kann abgesehen von der Dauer der Nutzung sehr unterschiedlich ausfallen. Es gibt Gebrauchtwagen die bereits nach kurzer Zeit in einem sehr üblen Zustand sind und wiederum andere, die noch nach jahrelanger Nutzung wie neu erscheinen. Ganz gleich, welchen visuellen Eindruck ein Auto macht, wenn man lange Spaß daran haben will, kommt man um eine eingehende Untersuchung nicht herum, vornehmlich dann, wenn es sich um einen Autokauf von Privat handelt. Die gesetzmäßige Gewährleistung bezieht sich nämlich nur auf gewerbliche Anbieter. Eine Gewährleistung wird ein privater Anbieter immer verweigern. Trotzdem ist jeder Verkäufer, einerlei ob gewerblich oder privat, zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben über existierende Mängel und/oder Schäden, zum Beispiel durch einen Unfall, verpflichtet. Ist man wirklicher persönlich totaler Laie und will dennoch auf Nummer Sicher gehen hilft bloß eine Kontrolle bei einem Unternehmen wie der ADAC oder der DEKRA. Da sind ebenfalls Instrumente verfügbar mit denen eventuell überlackierte Karosserieschäden erkannt werden können. Mit Ausnahme solcher Spezialdetails braucht man jedoch ebenso als Laie keine Scheu vor der Kontrolle eines Gebrauchtwagen zu haben wenn man einige Grundregeln einhält. Dazu gehört, dass man das Kraftfahrzeug mindestens zu zweit in Augenschein nimmt. Viele Mängel wie abgefahrene Reifen, ein verölter Motor, Dellen und Rost kann man eigenhändig leicht feststellen. Sogar unterschiedliche Spaltmaße, die Rückschlüsse auf Karosserieschäden geben, lassen sich mit bloßem Auge lokalisieren. Selbstverständlich darf eine Probefahrt nicht fehlen. Dabei erkennt man ob das Auto geradeaus läuft, ob Vibrationen auftreten, ob es beim Bremsen in der Spur bleibt und mancherlei mehr. Für ganz gründliche Untersuchungen beim Autokauf helfen ebenso detaillierte Checklisten die man zu Genüge im Internet antrifft. Damit werden Sie im Nu eigenhändig zum Spezialisten und können den Händler beeindrucken was letzten Endes wiederum bei den Preisverhandlungen dienlich ist. Alle Produktionsserien eines Kfz weisen bestimmte repräsentative Mängel auf. Diese lassen sich leicht aus Foren im Internet herausfinden. Lassen Sie sich vom Lieferanten durch entsprechende Dokumente deren Beseitigung nachweisen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen