Herbert Müller (57) steckt unverschuldet in einer wirtschaftlichen Klemme. Er ist schwer erkrankt und weiß, dass er mindestens ein Jahr nicht arbeitsfähig ist. Die Folge davon sind wirtschaftliche Schwierigkeiten weil er plötzlich viele Fakturen nicht mehr bezahlen kann. Da fällt ihm der scheinbare Ausweg ein: Die Lebensversicherung kündigen. Die wäre absolut in fünf Jahren fällig mit einer Ablaufleistung von knapp 200000 Euro. Er möchte halt die monatliche Prämie von 289 Euro einsparen. Das heißt, er will nicht, er muss. Hingegen erlangt er in diesem Fall sehr viel weniger, nämlich etwa lediglich 115.000 Euro, den sogenannten Rückkaufwert. So geht es derzeit vielen Personen infolge von Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit oder auch Arbeitslosigkeit. Das Geld wird knapp und die Kosten müssen gesenkt werden. Als erstes fällt einem dann die Lebensversicherung ein, die sowieso schon so lange rumliegt. Also wird die Kündigung der Lebensversicherung angestrebt um den Rückkaufwert zu kassieren. Das findet zurzeit beinahe 3000-mal täglich statt. Und genau das sollten Sie nicht machen. In diesem Falle sind sich Verbraucherschützer und Versicherungsunternehmen ausnahmsweise einig und warnen vor diesem Schritt. Die Lebensversicherungen kündigen sollte stets der letzte Schritt sein. Denn Kündigung Versicherung ist immer zum Nachteil des Abnehmers. Bei Kündigung Versicherung hat man immer das Problem, dass Stornokosten kalkuliert werden und fernerhin die Rückkaufswerte relativ gering sind, da die Beiträge der ersten Jahre für Zahlungen und Provisionen verwendet werden. Obendrauf geht noch der Gewinn am Ende verloren, da dieser erst fällig wird beim ordnungsgemäßen Ende des Versicherungsvertrages. Da fast 50 Prozent der Lebensversicherungen ihren vorgesehenen Schluss nicht erreichen, kann sich jeder ausmalen, wer hier das beste Geschäft macht – sicher nicht die Versicherten. Statt die Lebensversicherung kündigen kann man ebenso etwas machen was immer mehr in Mode kommt – sie absetzen. Die Stiftung Warentest hat dazu ausgerechnet, dass der Erlös zirka 8% größer ist als bei der Kündigung der Lebensversicherung. Das kann also absolut der bessere Weg sein. Nichtsdestotrotz muss man ebenfalls hier sehr aufpassen. Auf diesem zweiten Umschlagsplatz tummeln sich einig Schwarze Schafe. Hellhörig sollte man werden, wenn anstatt einer sofortigen Entgelt in einer Summe eine Ratenzahlung vereinbart werden soll. Üblicherweise verschwinden dergleichen Firmen nach Zahlung einiger Raten jählings auf Nimmerwiedersehen.
Neuerdings gibt es noch ein steuerliches Problem beim Veräußern einer Police - der Verkaufswert fällt unter die Abgeltungssteuer. Dagegen ist die Abgeltungssteuer ausdrücklich weniger als die fällige Kapitalertragssteuer bei Kündigung der Lebensversicherung. Der Verkauf ist sogar in mannigfaltigen Fällen total steuerfrei. Dazu muss man den individuellen Fall analysieren. Ein weiterer Nutzen ist ebenfalls nicht zu verkennen, dass normalerweise beim Veräußern dennoch eine Zahlung im Todesfall weiter beharren bleibt. Beim Lebensversicherung kündigen entfällt gewiss die Leistung im Todesfall. In manchen Fällen hilft bei vorübergehendem Geldbedarf ebenfalls noch die vermindert vertraute Variante der Beleihung der Lebensversicherung. Der Fachbegriff dafür nennt sich Policendarlehen. Das Versicherungsunternehmen erstattet dem Versicherungsnehmer schon verfrüht einen Anteil der kommenden Zahlung, und allerdings zu erschwinglichen Zinsen und ohne Sicherheiten. Das hilft aber durchaus nur über einer vorübergehenden Klemme hinweg.
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