Sonntag, 28. Oktober 2012

Herbert Graf (57) steckt unverschuldet in einer monetären Klemme. Er ist kritisch erkrankt und weiß, dass er wenigstens ein Jahr nicht arbeitsfähig ist. Das Resultat davon sind finanzielle Schwierigkeiten weil er auf einmal viele Abrechnungen nicht mehr begleichen kann. Da fällt ihm der scheinbare Ausweg ein: Die Lebensversicherung kündigen. Die wäre ohnehin in fünf Jahren fällig mit einer Ablaufleistung von knapp 200000 Euro. Er möchte halt die monatliche Prämie von 289 Euro sparen. Das heißt, er will nicht, er muss. Dagegen erwirbt er in diesem Fall sehr viel weniger, nämlich ungefähr nur 115.000 Euro, den sogenannten Rückkaufwert. So geht es derzeit vielen Personen infolge von Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit oder ebenso Arbeitslosigkeit. Das Geld wird knapp und die Ausgaben müssen vermindert werden. Als erstes fällt einem dann die Lebensversicherung ein, die ohnedies längst so lange rumliegt. Also wird die kündigung der lebensversicherung angestrebt um den Rückkaufwert zu kassieren. Das findet zurzeit fast 3000-mal pro Tag statt. Und genau das sollten Sie nicht machen. In diesem Falle sind sich Verbraucherschützer und Versicherungsgesellschaften ausnahmsweise einig und warnen vor diesem Schritt. Die lebensversicherungen kündigen sollte immer der letzte Schritt sein. Denn Kündigung Versicherung ist ständig zum Nachteil des Kunden.

Bei Kündigung Versicherung hat man immer das Problem, dass Stornokosten bestimmt werden und fernerhin die Rückkaufswerte verhältnismäßig niedrig sind, da die Beiträge der ersten Jahre für Zahlungen und Vermittlungsgebühren gebraucht werden. Obendrauf geht noch der Gewinn am Ende verloren, da dieser erst fällig wird beim ordnungsgemäßen Ablauf des Versicherungsvertrages. Da fast 50 Prozent der Lebensversicherungen ihr vorgesehenes Ende nicht erreichen, kann sich jeder ausmalen, wer hier das beste Geschäft macht – sicher nicht die Versicherten. Statt die Lebensversicherung kündigen kann man ebenso ein wenig machen was stets mehr in Mode kommt – sie verkaufen. Die Stiftung Warentest hat dazu ausgerechnet, dass der Erlös schätzungsweise 8% beträchtlicher ist als bei der Kündigung der Lebensversicherung. Das kann also unbedingt der bessere Weg sein. Nichtsdestotrotz muss man ebenfalls hier sehr aufpassen. Auf diesem zweiten Markt tummeln sich mehrere Schwarze Schafe. Hellhörig sollte man werden, wenn statt einer sofortigen Bezahlung in einer Summe eine Ratenzahlung ausgemacht werden soll. Gewöhnlich verschwinden dergleichen Firmen nach Bezahlung einiger Raten jählings auf Nimmerwiedersehen.

Neuerdings existieren noch ein steuerliches Problem beim Verkaufen einer Police - der Verkaufswert fällt unter die Abgeltungssteuer. Freilich ist die Abgeltungssteuer offensichtlich spärlicher als die fällige Kapitalertragssteuer bei Kündigung der Lebensversicherung. Die Veräußerung ist sogar in mannigfaltigen Fällen gänzlich steuerfrei. Dazu muss man den individuellen Fall klären. Ein weiterer Vorteil ist gleichfalls nicht zu unterschätzen, dass in der Regel beim Veräußern trotzdem eine Leistung im Todesfall weiter bestehen bleibt. Beim Lebensversicherung kündigen entfällt gewiss die Zahlung im Todesfall. Ist die Geldklemme oder der Engpass von absehbarer, kurzfristiger Dauer, kann man noch eine im Versicherungsgeschäft übliche Version nutzen, die Beleihung. Man nennt es auch Policendarlehen. Auf Antrag werden dem Bestellern seitens der Versicherung der zu erwartenden, angehenden Zahlungen als Kredit zinsgünstig zur Verfügung gestellt. Eine Sicherheit dafür ist ebenfalls nicht notwendig. Das sollte man indes bloß für einen überschaubaren Zeitraum in Anrecht nehmen.

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