Donnerstag, 25. Oktober 2012

„Wie viel Geld bekomme ich zurück?“. Das ist die hauptsächliche Frage bei einer verfrühten kündigung der lebensversicherung. Demzufolge muss dieser Akt exakt überlegt werden. Stornierungsgebühren dürfen übrigens bei der Auszahlung des Rückkaufwertes nicht mehr abgezogen werden. Kein Volk der Welt hat so viele Lebensversicherungen in den Schränken herum liegen wie die Deutschen. Dennoch betrifft das Thema Kündigung Lebensversicherung jeden zweiten Versicherungsschein. Es gibt halt im Leben eine Masse Momente die eine schwierige finanzielle Situation erzeugen wie Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung. Dann muss man eben sämtliche Planungen in Bezug auf Altersversorgung oder Absicherung von Angehörigen über den Haufen werfen und geeignete Mittel ergreifen.

Lebensversicherungen galten über Jahrzehnte als eine gute Altersversorgung. Bedauerlicherweise sind die Profite in den letzten Jahren durch Veränderungen in den Kapitalmärkten außergewöhnlich gesunken. Manche Versicherungsunternehmen versuchen freilich dagegen zu steuern durch eine leichte Erhöhung der Rendite, aber es bleibt die Tatsache, das Lebensversicherung kündigen einen erheblichen Ausfall bedeutet. Das betrifft vor allem Verträge die bereits lange bestehen. Hier versuchen die Versicherungsunternehmen immer wieder hohe Stornogebühren bei verfrühter Vertragsbeendigung von der Auszahlung abzuziehen. Das Verhältnis zwischen Ansparsumme und Rückkaufwert wird umso schlechter je kürzer die Laufzeit ist. Wie man weiß erwirbt jeder Mittler für den Abschluss einer Versicherung eine Vermittlungsgebühr die bei der Auszahlung mit gewürdigt wird. In der Rechtsprechung ist gottseidank diesbezüglich in den letzten Jahren eine Besserung zugunsten der Versicherungsnehmer eingetroffen. Es muss nämlich zwischenzeitlich eine Mindestrückkaufswert ausgezahlt werden.

Überall wo Geld im Spiel ist, hat ebenfalls das Finanzamt ein Wörtchen mitzureden. Das betrifft gleichfalls die Kündigung der Lebensversicherung. Vor 2009 mussten sämtliche Erträge aus einer vor der Zeit gekündigten Lebensversicherung versteuert werden. Hat man dagegen die Lebensversicherung veräußert blieb der Ertrag steuerfrei. Die Steuerpflicht ging praktisch auf den neuen Eigentümer über bis zum Schluss der Laufzeit. Seit dem 1. 1.2009 greift die Abgeltungssteuer sowohl bei der Aufgabe der Lebensversicherung als ebenfalls beim Verkauf. Dafür müssen die Laufzeit kürzer als zwölf Jahre gewesen sein und die versicherte Person jünger als 60 Jahre. Ab diesem Jahr sind es 62 Jahre. Bei der Erfüllung beider Bedingungen wird bei der Kündigung nur das Halbeinkünfteverfahren angewendet wie bei regulär aus laufenden Policen. Es kann also absolut der Fall entstehen dass unter bestimmten Modalitäten eine Kündigung Versicherung lukrativer ist als die Veräußerung.

Ob Kündigung der Lebensversicherung, Verkaufen oder Umstellung des Vertrages, man sollte auf jeden Fall mit seinem Versicherungsunternehmen oder deren Vertreter sprechen, um nicht in eine unfreiwillige Neuerung der Police zu geraten. Damit würde sie eventuell steuerpflichtig. Eventuell enthält der Vertrag ja auch die Chance schon vor Ablauf Kapital zu entnehmen. Ist der wirtschaftliche Engpass zeitlich begrenzt hilft häufig ein Policendarlehen. Hilft alles nichts kann man immer noch danach trachten statt Lebensversicherung kündigen sie zu verkaufen.

Die Veräußerung als Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung hat für den Klienten gewöhnlich den Vorteil dass er mehr Geld bekommt und der neue Besitzer des Versicherungsscheins die monatlichen Beiträge übernimmt. Selbstverständlich erwirbt dieser dann auch die fällige Versicherungssumme beim Ablauf. Verkauf anstelle von Kündigung Versicherung ist nicht in jedem Falle realisierbar, weil die Abnehmer der Lebensversicherungen zweifellos ihre Bedingungen haben. Die Kriterien wie Restlaufzeit, Mindestwert oder Tarife müssen passen, damit daraus ein Geschäft wird. Für fondsgebundene Policen und Versicherungen die unter das Gesetz der betrieblichen Altersvorsorge fallen kommt dann lediglich Kündigung der Lebensversicherung in Frage.

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