Montag, 26. November 2012

Wenn ein Auto einen Vorbesitzer gehabt hat, spricht man von einem Gebrauchtwagen. Ist das Gefährt nicht älter als 12 Monate bezeichnet man es als Jahreswagen. Allenfalls hat man Ihnen ebenfalls längst mal beim Autokauf ein Auto mit Tageszulassung präsentiert. Solche Autos zählen nicht zu den Gebrauchtwagen. Für die Finanzämter werden Autos die weniger als 6000 km gelaufen haben oder jünger als 6 Monate sind als Neuwagen charakterisiert. Das hat den Hintergrund dass beim Weitertransport eines Autos von einer Privatperson in ein anderes EU Land die dortige Mehrwertsteuer bezahlt werden muss.

Das Besondere bei Jahreswagen ist die eventuell noch vorhandene Garantie für die Restlaufzeit gegenüber dem Lieferanten. Das kann sowohl die Niederlassung eines Herstellers sein, als auch ein Lieferanten von Jahreswagen oder ein Importeur. Bei Jahreswagen kann man oft Preisnachlässe von bis zu 30% erlangen. Eine besondere Spezies in diesem Komplex sind sogenannten Leasingrückläufer. Da die Leasingunternehmen freilich darauf erpicht sind, ihren Kunden lediglich moderne Kraftfahrzeuge zu vertreiben werden die Autos mit circa 20.000 km aus dem Angebot entfernt und als Jahreswagen auf dem Markt offeriert.

Will man einen Autokauf tätigen macht es einen maßgebenden Unterschied ob es sich bei dem Lieferanten um einen gewerblichen Verkäufer handelt oder um eine Privatperson. Das betrifft einerseits den Preis, der normalerweise beim gewerblichen Händler wegen der Handelsspanne höher ist, und andererseits die Gewährleistungspflicht, die nicht mit der Garantie verwechselt werden darf. Der private Anbieter eines Gebrauchtwagen wird in jedem Fall die Gewährleistungspflicht vertraglich ausnehmen. Das kann der gewerbliche Lieferanten nicht, auch wenn es oft versucht wird. Die Gewährleistungspflicht oder auch Sachmängelhaftung existiert geringstenfalls ein Jahr. Dergleichen Ausschlußklauseln in Kaufverträgen sind belanglos. Die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen und kompletten Angaben existiert auf jeden Fall sowohl für den privaten als ebenfalls für den gewerblichen Verkäufer da sie sich sonst der Gefahr aussetzen, der arglistigen Täuschung bezichtigt zu werden. Ist man wirklicher persönlich absoluter Laie und will dennoch auf Nummer Sicher gehen hilft nur eine Überprüfung bei einem Unternehmen wie der ADAC oder der DEKRA. Dort sind auch Geräte verfügbar mit denen vielleicht überlackierte Karosserieschäden erkannt werden können. Mit Ausnahme dergleichen Spezialdetails braucht man jedoch ebenfalls als Laie keine Scheu vor der Überprüfung eines Gebrauchtwagen zu haben wenn man einige Grundregeln einhält. Dazu gehört, dass man das Gefährt geringstenfalls zu zweit in Augenschein nimmt. Viele Mankos wie abgefahrene Reifen, ein verölter Motor, Dellen und Rost kann man persönlich leicht feststellen. Sogar unterschiedliche Spaltmaße, die Rückschlüsse auf Karosserieschäden geben, lassen sich mit bloßem Auge lokalisieren. Natürlich darf eine Probefahrt nicht fehlen. Dabei erkennt man ob das Auto geradeaus läuft, ob Vibrationen auftreten, ob es beim Bremsen in der Spur bleibt und vieles mehr. Für ganz exakte Untersuchungen beim Autokauf helfen auch detaillierte Checklisten die man zu Genüge im Internet findet. Auf diese Weise werden Sie im Nu persönlich zum Fachmann und können den Verkäufer beeindrucken was letzten Endes wiederum bei den Preisverhandlungen dienlich ist. Alle Produktionsserien eines Fahrzeugs weisen bestimmte repräsentative Mängel auf. Diese lassen sich leicht aus Foren im Internet herausfinden. Lassen Sie sich vom Händler durch entsprechende Nachweise deren Beseitigung nachweisen.

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