„Wie viel Geld bekomme ich zurück?“. Das ist die maßgebende Frage bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung. Deshalb muss dieser Akt genau überlegt werden. Stornierungsgebühren dürfen übrigens bei der Auszahlung des Rückkaufwertes nicht mehr abgezogen werden. Kein Volk der Erde hat so viele Lebensversicherungen in den Schränken herum liegen wie die Deutschen. Dennoch betrifft die Materie Kündigung Lebensversicherung jeden zweiten Versicherungsschein. Es gibt halt im Leben eine Vielfalt Momente die eine schwierige wirtschaftliche Situation erzeugen wie Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung. Dann muss man eben alle Planungen in Bezug auf Altersversorgung oder Absicherung von Angehörigen über den Haufen werfen und taugliche Maßnahmen ergreifen.
Bis vor einigen Jahren galten die Lebensversicherungen als eine gute Möglichkeit zur Altersversorgung. Allerdings sind die tatsächlichen Gewinne in den letzten Jahren dauernd gefallen. Zwar gibt es bereits erste Versicherungsunternehmen die die Rendite wieder leicht gesteigert haben, aber es verändert nichts an dem Tatbestand dass Lebensversicherung kündigen einen maßgebenden Ausfall bedeutet. Das hängt unter anderem daran, dass die Versicherungsgesellschaften hohe Stornogebühren bei vorzeitiger Vertragsbeendigung berechnen. Das ist vornehmlich dann der Fall bei Versicherungsscheinen die schon länger bestehen. Das Verhältnis unter Ansparsumme und Rückkaufwert wird umso schlechter je kürzer die Laufzeit ist. Wie man weiß bekommt jeder Mittler für den Abschluss einer Versicherung eine Provision die bei der Auszahlung mit gewürdigt wird. In der Rechtsprechung ist gottseidank diesbezüglich in den letzten Jahren eine Besserung zugunsten der Versicherungsnehmer eingetroffen. Es muss nämlich zwischenzeitlich eine Mindestrückkaufswert ausbezahlt werden.
Überall wo Geld im Spiel ist, hat ebenso das Finanzamt ein Wörtchen mitzureden. Das betrifft gleichfalls die Kündigung der Lebensversicherung. Vor 2009 mussten sämtliche Erträge aus einer vor der Zeit gekündigten Lebensversicherung versteuert werden. Hat man dagegen die Lebensversicherung veräußert blieb der Ertrag steuerfrei. Die Steuerpflicht ging praktisch auf den neuen Besitzer über bis zum Schluss der Laufzeit. Seit dem 1. 1.2009 greift die Abgeltungssteuer sowohl bei der Aufgabe der Lebensversicherung als ebenfalls beim Verkauf. Dafür müssen die Laufzeit kürzer als zwölf Jahre gewesen sein und die versicherte Person jünger als 60 Jahre. Ab diesem Jahr sind es 62 Jahre. Bei der Erfüllung beider Voraussetzungen wird bei der Kündigung lediglich das Halbeinkünfteverfahren angewendet wie bei regulär aus laufenden Policen. Es kann also unbedingt der Fall entstehen dass unter bestimmten Modalitäten eine Kündigung Versicherung lukrativer ist als die Veräußerung.
Ob Wandel, Veräußerung oder Kündigung der Lebensversicherung, man sollte unter allen Umständen zuvor mit seiner Versicherungsgesellschaft abklären, on man nicht unfreiwillig in eine Neuerung des Versicherungsscheins gerät. Dadurch kann sie eventuell steuerpflichtig werden. Ebenfalls sollte man seinen Vertrag daraufhin prüfen, ob nicht die Gelegenheit existiert, bereits vor dem Schluss des Vertrages schon Geld zu entnehmen. Das könnte einen vorbeigehenden Engpass durchaus überbrücken helfen. Hat man alle Alternativen durchgerechnet und kommt zu dem Ende dass alles nichts hilft, kann man immer noch probieren sie zu veräußern statt die Lebensversicherung kündigen.
Beim Verkauf bleibt üblicherweise für den Kunden mehr in barer Münze übrig als bei der Aufkündigung der Lebensversicherung. Der neue Besitzer muss dann die Zahlung der Beiträge übernehmen und erwirbt zweifellos ebenfalls die Versicherungssumme. Da sich das Ganze ebenso für den Abnehmer rechnen muss, ist nicht immer die Veräußerung anstatt einer Aufgabe Versichererung durchführbar. Die Vorgaben der Abnehmer bezüglich Mindestwert, Restlaufzeit und Tarife müssen stimmen, damit für ihn eine Win-Lage entsteht. Für Direktversicherungen und fondsgebundene Policen bleibt nur die Kündigung der Lebensversicherung.
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