Sonntag, 21. Oktober 2012

Jedweder hat bestimmt schon mal den Begriff der Riester Rente vernommen. Die Riester Rente ist ein Rentenmodell für eine Zusatzrente. Für dieses Modell kommen lediglich Personen in Frage, die rentenversicherungspflichtig sind. Das sind die häufigsten Leute in der Bundesrepublik, also das Heer der Angestellten. Damit auch die nicht rentenversicherungspflichtigen, also die Selbständigen und Freiberufler, die Chance haben, sich eine Rente aufzubauen, hat man ein anderes Modell in Auftrag gegeben. Dem Ökonom Bert Rürup war diese Aufgabe zugeteilt worden. Er hat eine Basisrente gebildet, die ebenfalls seinen Namen trägt: Rürup-Rente. Die Rürup-Rente basiert gleichfalls auf einem Vertrag zur Rentenversicherung, der steuerlich und leistungsmäßig den Merkmalen der staatlichen Rente entspricht. Es existiert hingegen einen wesentlichen Unterschied, die Basisrente finanziert sich nicht aus einer Umlage sondern aus Kapitalanlagen. Ähnlich wie bei der Riester-Rente existiert ebenso kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe erstattet werden darf, sondern lediglich als lebenslange Rente. Die Chancen dieser mit Steuervergünstigungen geförderten Altersvorsorge bestehen entweder aus einer privaten Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder einem Fondssparplan.

Bei der Basisrente existieren keine gesetzlichen Förderungen, sondern die Förderung erfolgt durch die Rürup Rente Steuervorteile. Diese Rürup Rente Steuervorteile sind wesentlich beträchtlicher als bei der Riester Rente. Es wird deswegen gespart, in dem die Versicherung, bei der Sie den Vertrag durchgeführt haben, die gezahlte Rente für Sie absetzen kann. Ein weiterer, enormer Vorteil, den es bloß bei der Rürup Rente Steuer gibt, ist die Absetzbarkeit der bezahlten Rente als Einsatz für die Versorgung. Seit 2007 existiert diese Gelegenheit und allerdings bis zu 64% der bezahlten Rente. Der Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2%, so dass man bis 2025 100 Prozent der Einzahlungen wieder abgesetzt hat. Das besteht nicht in beliebiger Höhe sondern für Verheiratete bis 40.000 Euro und für Ledige etwa die Hälfte. Die Rürup Rente Steuervorteile beruhen auf festen und einschränkenden Auflagen. Zwingend obligatorisch ist die lebenslange Rente. Mit der Auszahlung kann man frühestens ab dem 60. Lebensjahr kalkulieren. Was viele nicht wissen ist, dass die Rürup Rente den unschätzbaren Vorteil hat, pfändungssicher zu sein. Sie kann also bei Insolvenz ebenso nicht gepfändet werden. Ebenfalls der Hartz IV Anspruch verfällt nicht durch die Einzahlungen. Wer eine betriebliche Altersversorgung sein Eigen nennt, muss Prämien zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Das entfällt gleichfalls bei der Rürup Rente.

Die Rürup Rente Steuer verteilt sich im Prinzip auf zwei Stufen, die Ansparstufe und die Stufe der Auszahlung. In der Ansparstufe fallen keine Steuer an sondern erst später in der Auszahlungsstufe. Man spricht dabei von einer nachgelagerten Steuer, die dann nach dem individuellen Steuersatz erfolgt. Wegen des Fehlens der allgemeinen Besteuerung in der Ansparphase kommt man hier in den vollen Genuss der Rürup Rente Steuervorteile. Mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung kann man in dieser Phase die Rürup Rente als Rürup Rente Sonderausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Das heißt, die Einkünfte werden minimiert durch die Sonderausgaben wodurch wiederum die Steuerlast nachgibt.

Der Rürup Rente Steuervorteil berechnen lässt sich wie folgt an einem Beispiel darlegen. Anfangs gehen wir davon aus, dass die Prämien stets konstant bleiben. Gleichfalls gehen wir davon aus, dass die Vorsorgeaufwendungen für die Rürup Rente bis zum jährlichen Höchstbetrag geltend gemacht werden. Den Rürup Rente Steuervorteil berechnen kann man für das Jahr 2012 mit 74%. Somit ist der Höchstbetrag für Alleinstehende 20.000 minus 74% = 14.800 Euro. Bei Verheirateten sind es sogar 29.600 Euro, was 74% von 40.000 Euro gleichkommt. Beim Rürup Rente Steuervorteil Rechner muss man gleichermaßen wissen, dass der Höchstbetrag der Beiträge die man als Sonderausgaben geltend schaffen kann, pro Jahr um 2% angehoben wird. Das besagt dass der Höchstbetrag im Jahre 2025 mit 100 Prozent realisiert ist, also 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro.

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