Für das Verkaufen von Lebensversicherungen existiert einen sogenannten Zweitmarkt. Um zu eilig benötigtem Bargeld zu gelangen, ist das in den häufigsten Fällen eine Möglichkeit für diejenige, ihre Lebensversicherung vor der Zeit zu beenden. Das heißt, man löst das Vertragsverhältnis mit seinem Versicherer verfrüht auf. Die häufigsten Versicherer haben in ihren Kontrakten die Gelegenheit vorgesehen, die existierenden aber noch nicht fälligen Ansprüche zurückzukaufen. Der vertraglich vorgesehene Rückkaufswert wird dann vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt. So kann man Lebensversicherungen verkaufen. Es gibt in der Bundesrepublik einen Rechtsanspruch darauf. Auf Grundlage des Anspruchs gegen die Versicherungsgesellschaft muss der Rückkaufswert einem bestimmten Mindestbetrag genügen. Bei über Jahrzehnte laufenden Vereinbarungen kann der Wert der noch nicht fälligen Ansprüche beim Verkauf der Lebensversicherung lediglich überschlagen werden. In solchen Schätzungen sind vorwiegend starke Unsicherheiten enthalten. Das kommt daher, weil die Überschussbeteiligung beim Lebensversicherungen verkaufen einen wesentlichen Anteil der Gesamtleistung des Versicherers ausmacht. Und diese ist nur sehr beschränkt voraussagbar. Die Überschussbeteiligung ist hauptsächlich im Ausland sehr schwankend was zu stattlichen Differenzen führen kann. Die Überschussbeteiligung ist in Deutschland besser zu kalkulieren.
Investoren auf dem Zweitmarkt für das Verkaufen von Lebensversicherungen sind meist ausdrücklich risikobereiter als Verbraucher. Außerdem haben sie die Chance, durch Mischung und Streuung ihrer Anlage auf verschiedene Kontrakte insbesondere von verschiedenen Versicherungsgesellschaften die Gefährdung durch Risikostreuung zu reduzieren. Daher sind sie eventuell bereit für die Veräußerung der Lebensversicherung einen höheren Preis zu bezahlen als den Rückkaufswert, sogar wenn dieser höher als der allerseits geschätzte Wert ist. Hauptsächlich wenn der Rückkaufswert im Vergleich zu den bisher für den Vertrag gezahlten Prämien sehr niedrig ist, ist bei den Konsumenten ein starkes Interesse vorhanden, den von ihnen als enttäuschend empfundenen Rückkaufswert aufzubessern. Für den Veräußerung der Lebensversicherung bietet hier der Zweitmarkt eine Gelegenheit. Allerdings ist wie bei allen Märkten dass Kunden und Verkäufer zusammengebracht werden müssen. Dies veranlasst Provisionen für den Mittler, die den oft wenigen Unterschied zwischen Rückkaufswert und dem Preis den der Geldgeber zu zahlen bereit ist, noch weiter vermindern, so dass das Geschäft gegebenenfalls für beide Seiten nicht einträglich ist. In Deutschland ist das wegen der verhältnismäßig hohen Rückkaufswerten ausdrücklich vermindert der Fall.
Hat ein Versicherungsnehmer mit erst in weiter Zukunft fälligen Anforderungen aus einem Kontrakt vor der Zeit Geldbedarf, hat er beim Verkauf der Lebensversicherung möglicherweise den Vorteil, dass ihm der Käufer ein bis drei Prozent mehr als den Rückkaufswert zahlt. Je nach Ausgestaltung des Übertragungsvertrages bleibt der Versicherungsschutz für den ursprünglichen Versicherungsnehmer teils erhalten. Im Todesfall wird die Differenz zwischen Versicherungssumme und dem mit annähernd neun Prozent verzinsten Kaufpreis abgezogen. Freilich erlangt nicht jeder der seine Lebensversicherung verkaufen will überhaupt ein Angebot. Und lediglich wenn der Rückkauf steuerpflichtig wäre, etwa weil der Vertrag noch keine zwölf Jahre gelaufen ist, fällt infolge des Abzuges der Kapitalertragssteuer durch den Versicherer der Mehrerlös beim Verkauf der Lebensversicherung beträchtlicher aus. Dann kann er ebenfalls 7 bis 15 Prozent betragen.
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