Samstag, 17. Dezember 2011
Die Sofortrente - Was kann man sich darunter vorstellen?
Die sofortrente ist eine Rente, die man, wie der Name schon sagt, direkt bekommt. Hat man z.B. einen Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung zahlt man ihn als Einmalzahlung in eine Rentenversicherung ein. Das Lebensalter ist dabei nicht von Bedeutung. Das kann genauso für einen jungen Menschen zutreffen der geerbt hat, wie auch für einen 65-jährigen dem eine Lebensversicherung ausbezahlt wurde . Die auf diesem Vertrag basierende Rente bekommt man unmittelbar. Diese Rentenzahlung bekommt man ein Leben lang. Die Auszahlungen sind umso niedriger, desto jünger der Einzahlende ist. Für die Sofortrente ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Wie hoch die umlagenbasierte Rente für den letztlich ist, wissen nur diejenigen, die halbwegskurz vor Beginn des Rentenalters sind. Alle anderen, vor allem die jungen Menschen, wissen zwar, dass sie eine erhalten werden, aber ob sie davon leben können, ist zweifelhaft. Der Vorteil der Sofortrente liegt auf der Hand. Es ist jeden Monat, mit dem die einen sich kleinere und größere Wünsche erfüllen können und die anderen ihre schmale Rente aufbessern. Die steuerlichen Vorteile sollten nicht außer acht gelassen werden. Es wird nicht der alles versteuert sondern nur der vergleichsweise geringe monatliche Anteil. Banken und Versicherungen ermöglichen zur Bildung von Kapital jede Menge Möglichkeiten der verschiedensten Art und Weise an. Bei dieser Art der Kapitalbildung ist eine lange Ansparzeit die Bedingung. Bei Abschluss eines solchen Vertrages sollte man immer darauf achten, dass man sich die Art und Weise der Auszahlung offen hält. Die Regelung für einen Auszahlplan sollte man erst direkt vor dem Termin der Auszahlung treffen. Seit dem Jahre 2005 existiert noch eine Form der Rentenversicherung die nach seinem Erfinder, dem Ökonomen Bert Rürup, benannt wird. In Abweichung zur staatlichen umlagebasierten Versicherung, handelt es sich hierbei um eine kapitalbasierte Versicherung. In Abweichung zur privaten Versicherung, die auf einem Kapital basiert, existiert kein Kapitalwahlrecht. Als Möglichkeit der Auszahlung ist nur die lebenslangen Rente möglich. Hier ist also das Konzept der Auszahlung schon von vornherein fixiert.
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