Donnerstag, 29. Dezember 2011
Vorsorgemaßnahmen für eine etwaige Dienstunfähigkeit von Beamten
Im Gegensatz zu einer privaten Arbeitsunfähigkeits-Versicherung für Nichtbeamtete Bürger haben Beamte die Möglichkeit, eine private dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese wird benötigt, wenn der Dienstherr oder der Amtsarzt den Beamten als dienstunfähig erklärt und ihn von seinem täglichen Dienst freispricht. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist dabei nichts anderes, als die Berufsunfähigkeitsversicherung für den „normalen“ Angestellten oder Selbstständigen. Die Absicherung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher äußerst ratsam. Ein Unfall oder eine Krankheit treten plötzlich auf und können einen Beamten dienstunfähig machen. Da sich die Beamtenrente grundsätzlich nach dem bislang erreichten Status richtet, kann eine vorzeitige Dienstausscheidung auch finanzielle Nöte bedeuten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist dabei ebenso vielfältig gestaltet, wie jede andere Versicherung auch. Dabei spielen vertragliche Klauseln und natürlich der Preis eine ausschlaggebende Rolle. Viele Angebote scheinen da sehr günstig, bieten aber nicht den optimalsten Schutz, der sollte aber grundsätzlich an erster Stelle stehen. Der Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherung zeigt hier schnell, zu welchen Konditionen was geboten werden. Am einfachsten geht dies im Internet. Per Mausklick kann jede einzelne Versicherung verglichen werden, oder der Interessierte gibt die relevanten Voraussetzungen in die Eingabefelder ein. Der PC sortiert hier in Sekundenschnelle die Spreu vom Weizen. Wer früh dienstunfähig wird, der sollte sich im Klaren sein, dass er dennoch seine Familie und sich selbst versorgen muss, daher sind die diese Leistungen, die im Fall des Falles zugesprochen werden, von enormer Bedeutung. Besonders wichtig sind auch die Kriterien, die einem Vertragsnehmer eine berechtigte Dienstunfähigkeit zusprechen. Denn manche Klauseln berechtigen erst dann zur Inanspruchnahme, wenn der Amtsarzt eine Unfähigkeitserklärung bescheinigt. Stellt nun aber der Vorgesetzte den Beamten frei, kann die Versicherung Leistungsberechtigungen ablehnen. Eine Unfähigkeit kann auch durch psychische Faktoren eintreten, diese werden aber nicht grundlegend leistungsberechtigen, sofern dieser Punkt nicht eindeutig geklärt ist. Ob Berufs- oder Dienstunfähig, die Versicherungen sind in ihren Bestimmungen oft sehr ähnlich. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist also besonders dann preiswert, wenn sie alle wichtigen Klauseln abdeckt, die den Beamten zu jeder Zeit absichern, nicht nur dann, wenn die Fälligkeiten preiswert sind.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen