Donnerstag, 29. Dezember 2011

Hinweise zur Dienstunfähigkeit für Beamte

Eine zuverlässige Dienstunfähigkeit Versicherung stellt für einen Beamten eine immens wichtige Absicherung dar, um seine gewohnte Lebensqualität abzusichern. Es kann schnell passieren, dass die Beamten dienstunfähig werden, und ein beachtliches Loch zwischen ihrem letzten Einkommen und den Ruhestandsbezügen der Dienstunfähigkeitsversicherung ihres Dienstherrn entsteht. Im Falle dessen, dass der Beamte den dienstlichen Verpflichtungen gegenüber seinem Dienstherrn aufgrund eines Gebrechens bzw. körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr folgen kann, zahlt die private dienstunfähigkeitsversicherung beamte, die das Minus zwischen dem Ruhestandsgeld und seinen letzten Bezügen ausgleicht.

Grundsätzlich sind Beamte durch ihren Arbeitgeber, den Staat, bestens versichert, trotzdem kann die Einbuße bei den Bezügen empfindlich sein. Aber Achtung, Beamte auf Probe haben keinen Ausgleich seitens des Dienstherrn und müssen privat die Versorgungslücke schließen. Der Gesetzgeber regelt, dass Verbeamtete in den ersten fünf Jahren der Laufbahn keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit in Anspruch nehmen können. Nach dem Ende der Wartezeit stehen den Beamten bei Dienstunfähigkeit weitaus bessere Ruhegelder zu, als dies bei gesetzlichen Rentenversicherungen zu erwarten wäre. Der Beamte erhält 71,75 % seiner letzten Bezüge als Ruhestandsgeld. Demzufolge muss der Einzelne selbstständig für den Fall der Dienstunfähigkeit vorsorgen und auch berücksichtigen, dass die Absicherung über die Jahre angepasst wird. Bevor Sie eine private Versicherung Beamte Dienstunfähigkeit unterschreiben lohnt sich unbedingt die Kalkulation der derzeitigen Versorgungsansprüche. Empfehlenswert ist somit der Abschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit, die die Dienstunfähigkeit einbindet. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Dienstunfähigkeit, führt aber bei entsprechend langer Dauer dazu. Zudem sollten die Wörter Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit gut definiert werden. Dienstunfähigkeit sagt aus, dass der Verbeamtete nicht mehr der bisher ausgeübten Arbeit nachgehen, aber sehrwohl einer differenten Tätigkeit entsprechend seiner Qualifikation und seiner bisherigen Lebensstellung nachgehen kann. Damit kann der Dienstherr relativ individuell festlegen, ob ein Beamter dienstunfähig ist, muss ihm allerdings die Berufsunfähigkeit eventuell verweigern. Berufsunfähigkeit beinhaltet hingegen, dass der Beamte keinerlei Arbeitstätigkeiten mehr ausführen kann, die seinen Erfahrungen und seiner bisherigen Lebensstellung gleichkommen.

Von daher ist bei Vertragsabschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit unter allen Umständen sicher zu stellen, dass diese eine echte DU-Klausel enthält. In diesem Fall, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit ebenbürtig. Im Falle der Dienstunfähigkeit wird folglich die im Vertrag festgehaltene BU-Rente fällig. Das Kleingedruckte muss verfügen, dass die Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder seiner Entlassung aus dem selben Grund als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Die Versicherung zahlt in diesem Falle ohne zusätzliche Nachprüfungen den im Vertrag festgehaltenen Betrag. Die beste Dienstunfähigkeitsversicherung ist also nicht diejenige, die am preiswertesten ist, sondern die, die eine echte DU-Klausel ausweist und im Bedarfsfalle auch zahlt.

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