Sonntag, 25. Dezember 2011

Hinweise zur Dienstunfähigkeit für Beamte

Die verlässliche Dienstunfähigkeit Versicherung stellt für den Beamten eine höchst wichtige Absicherung dar, um seinen gewohnten Lebensstandard abzusichern. Es kann ohne Vorankündigung passieren, dass ein Beamter dienstunfähig wird, und ein empfindlicher Unterschied zwischen seinen letzten Bezügen und dem Ruhestandsgeld der Dienstunfähigkeitsversicherung seines Arbeitgebers auftritt. Für den Fall, dass die Beamten ihren dienstlichen Verpflichtungen aufgrund eines Gebrechens bzw. körperlicher oder geistiger Schwächen nicht mehr folgen können, greift die private dienstunfähigkeitsversicherung beamte, welche den Fehlbetrag zwischen dem Ruhestandsgeld und seinem letzten Einkommen ausgleicht. Prinzipiell sind Beamte durch ihren Arbeitgeber, den Staat, gut abgesichert, trotzdem kann es zu schmerzhaften Fehlbeträgen bei den monatlichen Bezügen kommen. Aber Achtung, Beamte auf Zeit, auf Widerruf und auf Probe verfügen über keinen Ausgleich von Seiten des Arbeitgebers und sollten privat die Versicherungslücke schließen. Der Gesetzgeber informiert darüber, dass ein Beamter in den ersten fünf Jahren seiner Laufbahn keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit genießt. Nach Ablauf der sogenannten Wartezeit stehen Verbeamteten im Falle der Dienstunfähigkeit weitaus höhere Ruhestandsbezüge zu, als das bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten wäre. Die Beamten erhalten 71,75 % ihres letzten Einkommens als Ruhestandsgeld. Damit sollte der Beamte individuell für Absicherung sorgen und auch berücksichtigen, dass die Absicherung im Laufe der Zeit angeglichen wird.

Vor dem Abschluss einer zusätzlichen Versicherung Beamte Dienstunfähigkeit empfiehlt sich in jedem Fall eine Kalkulation der derzeitigen Versorgungsansprüche. Zu empfehlen ist somit das Abschließen einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit, die die Dienstunfähigkeit mit einbindet. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit, kann aber zur Konsequenz die Dienstunfähigkeit haben. Auch müssen die Begriffe Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit gut unterschieden werden. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass der Beamte nicht mehr die bisher ausgeübte Tätigkeit fortführen, aber durchaus eine andere Arbeit entsprechend seiner Erfahrung und seiner bisherigen Lebensstellung ausüben kann. Somit kann der Arbeitgeber fast unabhängig festlegen, ob ein Beamter dienstunfähig ist, muss ihm allerdings die Berufsunfähigkeit unter Umständen nicht zugestehen. Berufsunfähigkeit beinhaltet hingegen, dass der Beamte keine Arbeitstätigkeiten mehr ausüben kann, die seiner Ausbildung und Lebensstellung entsprechen. Von daher ist bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall sicher zu stellen, dass diese Versicherung eine echte DU-Klausel beinhaltet. In diesem Fall, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. Kommt es zur Dienstunfähigkeit wird folglich die im Vertrag festgehaltene BU-Rente ausgezahlt. Das Kleingedruckte muss verfügen, dass die Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder seiner Entlassung aus dem selben Grund als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Der Versicherer zahlt in diesem Falle ohne weitere Nachprüfungen den im Vertrag festgehaltenen Betrag. Die attraktivste Dienstunfähigkeitsversicherung ist demnach nicht diejenige, welche am preiswertesten ist, sondern diejenige, welche eine echte DU-Klausel ausweist und im Bedarfsfalle auch zahlt.

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