Dienstag, 27. Dezember 2011

So sollten Beamte für den Fall der Dienstunfähigkeit vorsorgen

Im Gegensatz zu einer privaten Arbeitsunfähigkeits-Versicherung für Arbeitnehmer und Selbständige haben Beamte die Möglichkeit, eine private dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese wird benötigt, wenn der Dienstherr oder der Amtsarzt den Beamten als dienstunfähig erklärt und ihn von seinem täglichen Dienst krankheitsbedingt freispricht. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit liegt dabei lediglich im Beamtenstatus. Eine Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist in jedem Falle sehr ratsam. Ein Unfall oder eine Krankheit treten unerwartet auf und können den Beamten dienstunfähig machen. Doch die Dienstunfähigkeitsrente richtet sich rein nach dem , bis dahin erreichten Status, daher gibt diese spezielle Versicherung einen finanziellen Rückhalt, falls die Ausscheidung aus dem Dienst schon relativ zeitig bescheinigt wurde und die Rentenzahlung keine finanzielle Absicherung bieten kann. Wie bei allen anderen Versicherungen auch, gibt es in der Dienstunfähigkeit viele Unterschiede, die es vorab zu vergleichen gilt. Dabei spielen vertragliche Klauseln und natürlich der Preis eine ausschlaggebende Rolle. Viele Angebote scheinen da sehr günstig, bieten aber nicht den idealsten Schutz, der sollte aber grundsätzlich an erster Stelle stehen. Der Beamte kommt daher kaum um einen Versicherungsvergleich herum. Am einfachsten gelingt das online. Per Mausklick können die Versicherungen durchleuchtet werden, oder der Beamte gibt schon alle relevanten Voraussetzungen in das Eingabefeld ein. Der Computer sortiert hier in Sekundenschnelle die Spreu vom Weizen. Wer schon in jungen Jahren dienstunfähig wird, der sollte sich im Klaren sein, dass er sich und seine Familie mit dem Geld der Versicherung versorgen muss, daher sind die diese Leistungen, die im Fall des Falles zugesprochen werden, von enormer Bedeutung. Wichtig sind auch Vertragsbestimmungen, die einem Beamten eine Unfähigkeit zur Dienstausübung zusprechen. Denn manche Verträge berechtigen erst dann zur Inanspruchnahme, wenn der Amtsarzt eine Unfähigkeitserklärung bescheinigt. Der Dienst-Ausschluss durch den Dienstherrn berechtigt in diesem Fall nicht zur Versicherungsinanspruchnahme. Eine Unfähigkeit kann ebenso durch psychische Faktoren eintreten, diese werden aber nicht grundlegend zur Leistung berechtigen, sofern der Punkt nicht eindeutig in dem Vertrag geregelt ist. In diesem Punkt ähneln sich viele Kriterien für Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Günstig ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung also vor allem dann, wenn sie alle wichtigen Faktoren beinhaltet, die den Beamten zu jeder Zeit sichern, nicht nur dann, wenn die monatlichen Prämien günstig sind.

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