Freitag, 23. Dezember 2011

Informationen zur Dienstunfähigkeit für Beamte

Eine sehr gute Dienstunfähigkeitsversicherung stellt für den Beamten eine wichtige Absicherung dar, um seine gewohnte Lebensqualität abzusichern. Unerwartet kann es passieren, dass die Beamten dienstunfähig werden, und ein empfindlicher Unterschied zwischen ihrem letzten Einkommen und dem Ruhestandsgeld der Versicherung gegen Dienstunfähigkeit ihres Arbeitgebers klafft. Wenn Beamte ihren dienstlichen Verpflichtungen aufgrund eines Gebrechens bzw. körperlicher oder geistiger Schwächen nicht mehr nachkommen können, greift die private dienstunfähigkeitsversicherung beamte, welche den Ausfall zwischen dem Ruhegeld und seinen letzten Bezügen schließt. Prinzipiell ist der Beamte durch seinen Arbeitgeber, den Staat, gut abgesichert, trotzdem kann es zu empfindlichen Differenzen bei den monatlichen Bezügen kommen. Doch Vorsicht, Beamte auf Zeit oder auf Probe verfügen über keine Absicherung seitens des Arbeitgebers und müssen auf eigene Initiative für Ausgleich sorgen. Das Gesetz informiert darüber, dass ein Beamter in den ersten fünf Jahren seiner Laufbahn keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit hat. Mit Beendigung der Wartezeit allerdings, stehen den Beamten bei Dienstunfähigkeit wesentlich umfangreichere Ruhestandsbezüge zu, als dies bei gesetzlichen Rentenversicherungen zu erwarten wäre. Beamte erhalten 71,75 % ihres letzten Einkommens als Ruhestandsbeüge. Demnach sollte der Beamte auf eigene Rechnung für Absicherung sorgen und auch berücksichtigen, dass die Absicherung im Laufe der Jahre angepasst werden kann.

Bevor Sie eine private Versicherung Beamte Dienstunfähigkeit unterschreiben lohnt sich ohne Frage eine Kalkulation der momentanen Versorgungsansprüche. Sinnvoll ist somit der Abschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit, die die Dienstunfähigkeit einbindet. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit, kann aber bei entsprechend langer Dauer zur Dienstunfähigkeit führen. Auch sollten die Begrifflichkeiten Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit exakt definiert werden. Dienstunfähigkeit sagt aus, dass der Verbeamtete nicht mehr der bisherigen Arbeit nachgehen, aber durchaus eine andere Arbeit entsprechend seiner Qualifikation und seiner bisherigen Lebensstellung begleiten kann. Damit kann der Dienstherr fast individuell festlegen, ob ein Beamter dienstunfähig ist, muss ihm allerdings die Berufsunfähigkeit unter Umständen verweigern. Berufsunfähigkeit beinhaltet hingegen, dass der Beamte keine Arbeitstätigkeiten mehr ausüben kann, die seiner Ausbildung und Lebensstellung gleichkommen.

Von daher ist bei Vertragsabschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit unbedingt darauf zu achten, dass diese eine wirksame DU-Klausel enthält. In diesem Fall, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit ebenbürtig. Im Falle der Dienstunfähigkeit wird anschließend die vertraglich vereinbarte BU-Rente fällig. Die Vertragsbedinungen müssen verfügen, dass die Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder seiner Entlassung aus dem selben Grund als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Die Versicherung zahlt in diesem Falle ohne zusätzliche Belege die versicherte Leistung. Die beste Dienstunfähigkeitsversicherung ist somit nicht diejenige, die am billigsten ist, sondern diejenige, welche über eine echte DU-Klausel verfügt und im Schadenfalle auch leistet.

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