Mittwoch, 26. Dezember 2012

Wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, zahlen Sie automatisch einen gewissen Betrag in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Allerdings wird normalerweise auch vom Arbeitgeber ein Teil vom gesamten gesetzliche Pflegeversicherung Beitragssatz übernommen, sodass Sie im Endeffekt einen höheren Netto-Verdienst haben. Selbstverständlich ist die Höhe von dem Pflegeversicherung Beitragssatz hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab. Als Sozialversicherungspflichtiger zahlen Sie Ihren Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze, der Arbeitgeberanteil wird durch einen bestimmten Prozentsatz auf Ihren Lohn festgelegt.

Da es jedoch keinen einheitlichen Beitragssatz der Pflegeversicherung in Deutschland gibt, kann Ihre individuelle Beitragshöhe je nach Wohnort und Beruf sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn Sie ein Arbeitnehmer im Freistaat Sachsen sind, zahlen Sie einen deutlich höheren Beitrag als Ihr Arbeitgeber. In der restlichen BRD teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die gesetzliche Pflegeversicherung. Bei Behilfeberechtigten wie z.B. Beamten und Soldaten wird vom Dienstherr 50 Prozent des Gesamtbeitrages zur gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Der übrige Anteil muss, wie bei anderen Arbeitnehmern, aus eigener Tasche bezahlt werden.

Im Gegensatz dazu erhalten Rentner und freiwillig Versicherte (z.B. Freiberufler und Selbstständige) keinen Zuschuss und müssen den vollen Beitragssatz der Pflegeversicherung zahlen. Wer kinderlos ist, das 23. Lebensjahr vollendet hat und nach dem 31. Dezember 1939 geboren wurde, muss außerdem einen Zuschlag entrichten. Doch auch wenn Sie Ihr ganzes Berufsleben lang in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen, sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Krankheitsfall nicht hoch genug, um die Finanzierung von professioneller Pflege zu übernehmen.

Wenn Sie später also zum Pflegefall werden, können Sie damit rechnen, Ihr ganzes Vermögen zu verlieren und auch die finanzielle Existenz Ihrer Familie zu gefährden. Daher ist es durchaus empfehlenswert, zusätzlich eine private Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen und optimal für das Alter vorzusorgen. Der private Pflegeversicherung Beitragssatz ist jedoch einkommensunabhängig und wird nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren berechnet. Die Höhe der monatlichen Beiträge wird vor allem durch Faktoren wie Lebensalter und Gesundheitszustand beeinflusst. Darüber hinaus werden bei der privaten Pflegeversicherung Rückstellungen für das Alter gebildet, da Senioren am häufigsten pflegebedürftig werden. Anders als die gesetzliche Pflegeversicherung hat die private Pflegeversicherung die Möglichkeit, ihre Beiträge jederzeit zu senken, was natürlich auch Ihnen Vorteile beschert. Verzichten Sie also nicht auf perfekte Absicherung im Alter, sonden schützen Sie sich und Ihre Angehörigen mithilfe einer privaten Pflegeversicherung.

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