Donnerstag, 16. Februar 2012

Beim Autokauf vom Händler besteht eine gesetzmäßige Gewährleistung

Wenn ein Auto einen Vorbesitzer gehabt hat, spricht man von einem Gebrauchtwagen. Ist das Fahrzeug nicht älter als 12 Monate bezeichnet man es als Jahreswagen. Eventuell hat man Ihnen ebenfalls bereits mal beim Autokauf ein Auto mit Tageszulassung offeriert. Solche Autos zählen nicht zu den Gebrauchtwagen. Für die Finanzämter werden Autos die weniger als 6000 km gelaufen haben oder jünger als 6 Monate sind als Neuwagen charakterisiert. Das hat den Hintergrund dass beim Weitertransport eines Autos von einer Privatperson in ein anderes EU Land die dortige Mehrwertsteuer beglichen werden muss.

Das Besondere bei Jahreswagen ist die vielleicht noch vorhandene Gewährleistung für die Restlaufzeit gegenüber dem Lieferanten. Das kann sowohl die Niederlassung eines Erzeugers sein, als ebenfalls ein Lieferanten von Jahreswagen oder ein Importeur. Bei Jahreswagen kann man oft Abschläge von bis zu 30% erlangen. Eine besondere Spezies in diesem Gebiet sind sogenannten Leasingrückläufer. Da die Leasingunternehmen gewiss darauf erpicht sind, ihren Abnehmern tunlichst neue Kraftfahrzeuge zu vertreiben werden die Autos mit circa 20.000 km aus dem Angebot entfernt und als Jahreswagen auf dem Markt offeriert. Will man einen Autokauf abwickeln macht es einen entscheidenden Unterschied ob es sich bei dem Lieferanten um einen gewerblichen Händler handelt oder um eine Privatperson. Das betrifft einerseits den Preis, der gewöhnlich beim gewerblichen Händler wegen der Gewinnspanne höher ist, und andererseits die Gewährleistungspflicht, die nicht mit der Garantie verwechselt werden darf. Der private Anbieter eines Gebrauchtwagen wird in jedem Fall die Gewährleistungspflicht vertraglich ausnehmen. Das kann der gewerbliche Händler nicht, auch wenn es oft versucht wird. Die Gewährleistungspflicht oder ebenfalls Sachmängelhaftung besteht mindestens ein Jahr. Dergleichen Ausschlußklauseln in Kaufverträgen sind belanglos. Die Verpflichtung zu wahrhaftigen und kompletten Bekanntgaben besteht auf jeden Fall sowohl für den privaten als ebenfalls für den gewerblichen Lieferanten da sie sich sonst der Gefahr aussetzen, der arglistigen Täuschung bezichtigt zu werden. Ist man wirklicher persönlich totaler Laie und will dennoch auf Nummer Sicher gehen hilft bloß eine Kontrolle bei einem Unternehmen wie der ADAC oder der DEKRA. Dort sind auch Instrumente vorhanden mit denen eventuell überlackierte Karosserieschäden festgestellt werden können. Mit Ausnahme solcher Spezialdetails braucht man jedoch ebenfalls als Laie keine Scheu vor der Kontrolle eines Gebrauchtwagen zu haben wenn man einige Grundregeln beachtet. Dazu gehört, dass man das Fahrzeug geringstenfalls zu zweit in Augenschein nimmt. Viele Mängel wie abgefahrene Reifen, ein verölter Motor, Dellen und Rost kann man persönlich leicht identifizieren. Sogar ungleiche Spaltmaße, die Rückschlüsse auf Karosserieschäden geben, lassen sich mit bloßem Auge feststellen. Freilich darf eine Probefahrt nicht fehlen. Dabei erkennt man ob das Auto geradeaus läuft, ob Vibrationen auftreten, ob es beim Bremsen in der Spur bleibt und mancherlei mehr. Für ganz sorgfältige Untersuchungen beim Autokauf helfen ebenso detaillierte Checklisten die man zu Genüge im Internet entdeckt. Dadurch werden Sie im Nu eigenhändig zum Spezialisten und können den Verkäufer beeindrucken was letzten Endes wiederum bei den Preisverhandlungen dienlich ist.

Alle Produktionsserien eines Autos weisen bestimmte typische Mankos auf. Diese lassen sich leicht aus Foren im WorldWideWeb herausfinden. Lassen Sie sich vom Lieferanten durch entsprechende Bescheinigungen deren Beseitigung nachweisen.

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