Mittwoch, 15. Februar 2012

Der Jahreswagen ist eine attraktive Alternative zum Neukauf

Wenn ein Auto einen Vorbesitzer gehabt hat, spricht man von einem Gebrauchtwagen. Ist das Gefährt nicht älter als 12 Monate bezeichnet man es als Jahreswagen. Eventuell hat man Ihnen ebenso schon mal beim Autokauf ein Auto mit Tageszulassung offeriert. Solche Autos zählen nicht zu den Gebrauchtwagen. Für die Finanzbehörden werden Autos die weniger als 6000 km gelaufen haben oder jünger als 6 Monate sind als Neuwagen bezeichnet. Das hat den Hintergrund dass bei Überführung eines Autos von einer Privatperson in ein anderes EU Land die dortige Mehrwertsteuer beglichen werden muss. Beim gebraucht Auto kaufen sollte man absolut auch die Jahreswagen in seine Überlegungen mit einbeziehen. Das kann ein Kraftfahrzeug sein, das frühzeitig in Zahlung genommen wurde für einen Neukauf oder ein sogenannter Leasingrückläufer. Leasingrückläufer stammen von den Leasingunternehmen, die die Autos mit circa 20000 km aus ihrem Angebot löschen weil sie ihren Abnehmern stets die neuartigsten Modelle anpreisen wollen um wettbewerbsfähig zu bleiben. In der Regel sind solche Fahrzeuge vor dem Weiterverkauf gründlich kontrolliert worden. Auf jeden Fall lassen sich anständige Preisnachlässe aushandeln. Will man gebrauchte Autos erstehen, spielen 2 Gesichtspunkte eine Rolle. Zum einen der Zustand und zum anderen die Gewährleistung. Der Zustand eines Autos kann abgesehen von der Dauer der Nutzung sehr unterschiedlich ausfallen. Es gibt Gebrauchtwagen die schon nach kurzer Zeit in einem sehr üblen Zustand sind und wiederum andere, die noch nach jahrelanger Benutzung wie neu wirken. Ganz gleich, welchen visuellen Eindruck ein Kraftfahrzeug macht, wenn man lange Freude daran haben will, kommt man um eine eingehende Untersuchung nicht herum, insbesondere dann, wenn es sich um einen Autokauf von Privat handelt. Die gesetzmäßige Gewährleistung bezieht sich nämlich nur auf gewerbliche Anbieter. Eine Gewährleistung wird ein privater Anbieter immer ablehnen. Trotzdem ist jeder Händler, gleich ob gewerblich oder privat, zu wahrheitsgemäßen und sämtlichen Angaben über vorhandene Mängel und/oder Schäden, zum Beispiel durch einen Unfall, verpflichtet. Ist man selbst totaler Laie und will trotzdem auf Nummer Sicher gehen hilft bloß eine Überprüfung bei einem Unternehmen wie der ADAC oder der DEKRA. Da sind ebenfalls Geräte verfügbar mit denen möglicherweise überlackierte Karosserieschäden erkannt werden können. Mit Ausnahme solcher Spezialdetails braucht man jedoch ebenfalls als Laie keine Scheu vor der Inspektion eines Gebrauchtwagen zu haben wenn man einige Grundregeln beachtet. Dazu gehört, dass man das Fahrzeug mindestens zu zweit in Augenschein nimmt. Viele Mängel wie abgefahrene Reifen, ein verölter Motor, Beulen und Rost kann man eigenhändig leicht identifizieren. Sogar unterschiedliche Spaltmaße, die Rückschlüsse auf Karosserieschäden geben, lassen sich mit bloßem Auge feststellen. Selbstverständlich darf eine Probefahrt nicht fehlen. Dabei erkennt man ob das Auto geradeaus läuft, ob Vibrationen auftreten, ob es beim Bremsen in der Spur bleibt und allerlei mehr. Für ganz exakte Untersuchungen beim Autokauf helfen ebenfalls detaillierte Checklisten die man zu Genüge im WorldWideWeb antrifft. Dadurch werden Sie im Nu selbst zum Experten und können den Verkäufer beeindrucken was letztlich wiederum bei den Preisverhandlungen hilfreich ist. Alle Produktionsserien eines Fahrzeugs weisen bestimmte repräsentative Mängel auf. Diese lassen sich leicht aus Foren im WorldWideWeb herausfinden. Lassen Sie sich vom Verkäufer durch entsprechende Nachweise deren Beseitigung nachweisen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen