Donnerstag, 16. Februar 2012

Dienstunfähigkeit professionell absichern

Die leistungsstarke Dienstunfähigkeit Versicherung spielt für Beamte eine wichtige Rolle, um ihren gewohnten Lebensstandard zu garantieren. Plötzlich kann es passieren, dass der Beamte von Dienstunfähigkeit getroffen wird, und eine riesige Lücke zwischen seinen letzten Bezügen und dem Ruhestandsgeld der Versicherung gegen Dienstunfähigkeit seines Dienstherrn entsteht. Im Falle dessen, dass die Beamten ihren dienstlichen Verpflichtungen infolge eines Gebrechens bzw. körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr nachkommen können, zahlt die private dienstunfähigkeitsversicherung beamte, welche das Minus zwischen dem Ruhestandsgeld und seinem letzten Einkommen schließt.

Prinzipiell ist der Beamte durch seinen Arbeitgeber, den Staat, ausgezeichnet versichert, trotzdem kann die Einbuße bei den Bezügen hoch sein. Doch Achtung, Beamte auf Probe oder auf Zeit verfügen über keine Versicherung seitens des Arbeitgebers und sollten von ihrer Seite die Versorgungslücke schließen. Der Gesetzgeber sagt, dass Verbeamtete in den ersten fünf Jahren der Laufbahn keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit in Anspruch nehmen können. Nach dem Ende der Wartezeit stehen Beamten bei Dienstunfähigkeit weitaus umfangreichere Ruhestandsbezüge zu, als dies bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Die Beamten erhalten 71,75 % ihrer letzten Bezüge als Ruhegeld. Demnach sollte der Beamte individuell für den Fall der Dienstunfähigkeit vorsorgen und auch beachten, dass die Absicherung über die Zeit angepasst werden kann.

Vor dem Abschluss einer zusätzlichen Versicherung Beamte Dienstunfähigkeit lohnt sich in jedem Fall die Berechnung der momentanen Versorgungsansprüche. Empfehlenswert ist ohnehin das Abschließen einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit, welche die Dienstunfähigkeit mit abdeckt. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Dienstunfähigkeit, kann aber zur Konsequenz die Dienstunfähigkeit haben. Zudem sollten die Begriffe Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit genau definiert werden. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass der Beamte nicht mehr die bisher ausgeübte Tätigkeit ausüben, aber sehrwohl eine differente Arbeit entsprechend seiner Erfahrung und seiner bisherigen Lebensstellung begleiten kann. Somit kann der Dienstherr mehr oder weniger individuell entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig ist, muss ihm allerdings die Berufsunfähigkeit eventuell nicht zugestehen. Berufsunfähigkeit beinhaltet im Gegensatz, dass ein Beamter keine Arbeitstätigkeiten mehr ausüben kann, die seiner Ausbildung und seiner bisherigen Lebensstellung gleichkommen. Somit ist bei Unterschrift einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt darauf zu achten, dass diese Versicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Unter diesen Umständen, heißt Dienstunfähigkeit auch Berufsunfähigkeit. Im Falle der Dienstunfähigkeit wird folglich die vertraglich vereinbarte BU-Rente fällig. Die Vertragsbedinungen müssen aussagen, dass die Entlassung des Beamten oder seine Versetzung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit akzeptiert wird. Die Versicherung zahlt in diesem Falle ohne zusätzliche Nachprüfungen die versicherte Summe. Die attraktivste Versicherung gegen Dienstunfähigkeit ist somit nicht diejenige, die am preiswertesten ist, sondern die, welche über eine echte DU-Klausel verfügt und im Bedarfsfalle auch leistet.

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