Sonntag, 8. Januar 2012
Vorsorgemaßnahmen für eine eventuelle Dienstunfähigkeit von Beamten
Während Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen, brauchen Angestellte im Beamtendienst eine dienstunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung sichert den Beamten im Falle des vorzeitigen Ruhestandes finanziell ab. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist eigentlich nichts anderes, als die Berufsunfähigkeitsversicherung für den „normalen“ Angestellten oder Selbstständigen. Absichern müssen sich beide Berufsformen, daher ist auch diese Versicherung für Beamte anzuraten. Krankheit und Unfall treten plötzlich und unerwartet auf und können den Beamten dienstunfähig machen. Da sich die Beamtenrente aber grundsätzlich nach dem bislang erreichten Status richtet, kann eine vorzeitige Ausscheidung aus dem Dienst auch finanzielle Engpässe bedeuten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist dabei ebenso vielfältig gestaltet, wie jede andere Versicherung auch. Neben den einzelnen Klauseln spielt natürlich auch der Preis eine große Rolle, denn jeder Beamte will günstig an eine Dienstunfähigkeitsversicherung herankommen. Viele Angebote scheinen da sehr preiswert, bieten aber nicht den idealsten Schutz, der sollte aber grundsätzlich an oberster Stelle stehen. Ein Versicherungsvergleich zeigt auf einfache Weise, zu welchen Konditionen was angeboten wird. Der Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherung ist besonders im Internet schnell und bequem gemacht, denn dort werden alle Anbieter übersichtlich präsentiert. Per Mausklick können die Versicherungen überprüft werden, oder der Beamte gibt schon alle relevanten Voraussetzungen in die Eingabefelder ein. Bei der Individualsuche werden nur die in Frage kommenden Angebote aufgelistet. Wer früh dienstunfähig wird, der sollte sich im Klaren sein, dass er sich und seine Familie mit dem Geld der Versicherung versorgen muss, daher sind die diese Leistungen, die im Fall des Falles ausbezahlt werden, von großer Wichtigkeit. Es ist allerdings zu beachten, nach welchen Kriterien eine Versicherung zur Ausbezahlung kommt. Manchmal wird nur gezahlt, wenn ein Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bestätigt hat. Der Dienst-Ausschluss durch den Vorgesetzten berechtigt in diesem Fall nicht zur Zahlung. Dienstunfähig können Beamte auch durch psychische Belastungen werden, die den Dienstherrn zu seinem Entschluss zwingen, die in der Versicherung aber nicht anerkannt wird, solange dies kein Arzt bestätigt. In diesem Punkt ähneln sich die Kriterien für Dienstunfähigkeit sowie Berufsunfähigkeit. Günstig ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung also vor allem dann, wenn sie alle wichtigen Klauseln abdeckt, die den Beamten zu jeder Zeit absichern, nicht nur dann, wenn die Fälligkeiten preiswert sind.
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