Freitag, 27. Januar 2012

Hinweise zur Dienstunfähigkeit für Beamte

Eine gute dienstunfähigkeit Versicherung stellt für den Beamten eine bedeutende Absicherung dar, um seinen gewohnten Lebensstandard sicherzustellen. Es kann unerwartet passieren, dass ein Beamter von Dienstunfähigkeit getroffen wird, und eine riesige Lücke zwischen seinem letzten Einkommen und dem Ruhestandsgeld der Dienstunfähigkeitsversicherung seines Arbeitgebers entsteht. Im Falle dessen, dass die Beamten ihren Verpflichtungen aufgrund eines Gebrechens bzw. körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr folgen können, zahlt die private Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, welche das Minus zwischen den Ruhestandsbezügen und seinem letzten Einkommen ausgleicht. Prinzipiell sind Beamte durch ihren Arbeitgeber, den Staat, bestens abgesichert, trotzdem kann die Einbuße beim Einkommen schmerzhaft sein. Doch Vorsicht, Beamte auf Zeit oder auf Probe verfügen über keine Absicherung von Seiten des Arbeitgebers und müssen auf eigene Initiative Vorsorge tragen. Der Gesetzgeber regelt, dass der Beamte in den ersten fünf Jahren seiner Laufbahn keinen Anspruch aus Leistungen der DU-Versicherung genießt. Nach Ablauf der Wartezeit allerdings, stehen den Beamten im Falle der Dienstunfähigkeit wesentlich höhere Ruhestandsgelder zu, als das bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Ein Beamter erhält 71,75 % seiner letzten Bezüge als Ruhestandsbeüge. Somit sollte der Einzelne individuell für den Fall der Dienstunfähigkeit vorsorgen und auch berücksichtigen, dass die Absicherung über die Zeit angepasst werden sollte.

Vor dem Abschluss einer zusätzlichen Versicherung Beamte Dienstunfähigkeit empfiehlt sich ohne Frage die Kalkulation der derzeitigen Versorgungsansprüche. Empfehlenswert ist somit das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, welche die Dienstunfähigkeit abdeckt. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit, führt aber bei entsprechend langer Dauer dazu. Zudem sollten die Begriffe Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit exakt beschrieben werden. Dienstunfähigkeit sagt aus, dass der Verbeamtete nicht mehr die bisherige Arbeit ausüben, aber durchaus eine andersartige Arbeit entsprechend seiner Qualifikation und seiner bisherigen Lebensstellung ausüben kann. Damit kann der Arbeitgeber mehr oder weniger unabhängig bestimmen, ob der Beamte dienstunfähig ist, muss ihm allerdings die Berufsunfähigkeit dementsprechend nicht zugestehen. Berufsunfähigkeit beinhaltet im Gegensatz, dass ein Beamter keine Arbeitstätigkeiten mehr ausüben kann, die seiner Berufserfahrung entsprechen. Von daher ist bei Unterschrift einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit in jedem Fall darauf zu achten, dass diese Versicherung eine echte DU-Klausel beinhaltet. Wenn dies der Fall ist, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit ebenbürtig. Im Falle der Dienstunfähigkeit wird folglich die im Vertrag festgehaltene BU-Rente ausgezahlt. Das Kleingedruckte muss verfügen, dass die Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder seiner Entlassung aus dem selben Grund als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Das Asseguranzunternehmen zahlt dann ohne weitere Belege den im Vertrag festgehaltenen Betrag.

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