Eine leistungsstarke dienstunfähigkeitsversicherung stellt für Beamte eine bedeutende Absicherung dar, um ihren gewohnten Lebensstandard zu garantieren. Ohne Vorankündigung kann es passieren, dass die Beamten dienstunfähig werden, und eine große Differenz zwischen ihren letzten Bezügen und dem Ruhegeld der Versicherung gegen Dienstunfähigkeit ihres Arbeitgebers entsteht. Für den Fall, dass er seine Aufgaben gegenüber seinem Dienstherrn infolge eines Gebrechens bzw. körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr erfüllen kann, leistet die private Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, die das Minus zwischen den Ruhestandsbezügen und seinem letzten Einkommen ausgleicht. Generell sind Beamte durch ihren Arbeitgeber, den Staat, ausgezeichnet abgesichert, dennoch kann die Einbuße bei den monatlichen Bezügen empfindlich sein. Doch Vorsicht, Beamte auf Zeit oder auf Probe haben keinen Ausgleich von Seiten des Dienstherrn und müssen von ihrer Seite die Versicherungslücke schließen. Das Gesetz sagt, dass ein Beamter in den ersten fünf Jahren seiner Laufbahn keinen Anspruch aus Leistungen der DU-Versicherung genießt. Mit Beendigung der sogenannten Wartezeit stehen Beamten im Falle der Dienstunfähigkeit weitaus umfangreichere Ruhestandsgelder zu, als dies bei gesetzlichen Rentenversicherungen der Fall ist. Beamte erhalten 71,75 % ihrer letzten Bezüge als Ruhestandsbeüge. Damit muss der Beamte individuell für den Fall der Dienstunfähigkeit vorsorgen und auch beachten, dass die Versicherung im Laufe der Zeit angeglichen werden sollte.
Bevor Sie eine private Versicherung zur Dienstunfähigkeit abschließen empfiehlt sich unbedingt eine Kalkulation der aktuellen Versorgungsansprüche. Sinnvoll ist somit der Abschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit, welche die Dienstunfähigkeit abdeckt. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Dienstunfähigkeit, führt aber bei entsprechend langer Dauer dazu. Auch sollten die Begriffe Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit gut beschrieben werden. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass der Verbeamtete nicht mehr der bisherigen Arbeit nachgehen, aber sehrwohl einer differenten Arbeit entsprechend seiner Qualifikation und seiner bisherigen Lebensstellung nachgehen kann. Demnach kann der Arbeitgeber fast individuell bestimmen, ob der Beamte dienstunfähig ist, muss ihm aber die Berufsunfähigkeit dementsprechend vorenthalten. Berufsunfähigkeit beinhaltet dagegen, dass ein Beamter keine Tätigkeiten mehr ausführen kann, die seinen Erfahrungen gleichkommen. Somit ist bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter allen Umständen darauf zu achten, dass diese Versicherung eine wirksame Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Ist dies der Fall, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. Im Falle der Dienstunfähigkeit wird dann die im Vertrag festgehaltene BU-Rente fällig. Die Vertragsbedinungen müssen verfügen, dass die Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder seiner Entlassung aus dem selben Grund als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Der Versicherer zahlt dann ohne weitere Belege die vereinbarte Leistung.
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