Sonntag, 8. Januar 2012

Beim Autokauf vom Händler besteht eine gesetzliche Gewährleistung

Wenn ein Auto einen Vorbesitzer gehabt hat, spricht man von einem Gebrauchtwagen. Ist das Fahrzeug nicht älter als 12 Monate bezeichnet man es als Jahreswagen. Eventuell hat man Ihnen auch längst mal beim Autokauf ein Auto mit Tageszulassung offeriert. Solche Autos zählen nicht zu den Gebrauchtwagen. Für die Finanzbehörden werden Autos die weniger als 6000 km gelaufen haben oder jünger als 6 Monate sind als Neuwagen bezeichnet. Das hat den Hintergrund dass beim Weitertransport eines Autos von einer Privatperson in ein anderes EU Land die dortige Mehrwertsteuer beglichen werden muss.

Das Besondere bei Jahreswagen ist die eventuell noch existierende Garantie für die Restlaufzeit gegenüber dem Verkäufer. Das kann sowohl die Niederlassung eines Erzeugers sein, als ebenso ein Verkäufer von Jahreswagen oder ein Importeur. Bei Jahreswagen kann man oft Preisnachlässe von bis zu 30% erlangen. Eine besondere Spezies in diesem Gebiet sind sogenannten Leasingrückläufer. Da die Leasingunternehmen zweifellos darauf begierig sind, ihren Kunden nur moderne Fahrzeuge zu vertreiben werden die Autos mit circa 20.000 km aus dem Angebot entfernt und als Jahreswagen auf dem Markt offeriert.

Will man einen Autokauf machen macht es einen grundlegenden Unterschied ob es sich bei dem Lieferanten um einen gewerblichen Händler handelt oder um eine Privatperson. Das betrifft einesteils den Preis, der gewöhnlich beim gewerblichen Verkäufer wegen der Handelsspanne höher ist, und demgegenüber die Gewährleistungspflicht, die nicht mit der Garantie verwechselt werden darf. Der private Anbieter eines Gebrauchtwagen wird in jedem Fall die Gewährleistungspflicht vertraglich ausnehmen. Das kann der gewerbliche Händler nicht, auch wenn es oft versucht wird. Die Gewährleistungspflicht oder auch Sachmängelhaftung besteht geringstenfalls ein Jahr. Dergleichen Ausschlußklauseln in Kaufverträgen sind wirkungslos. Die Verpflichtung zu wahrhaftigen und kompletten Mitteilungen existiert auf jeden Fall sowohl für den privaten als ebenfalls für den gewerblichen Lieferanten da sie sich sonst der Gefahr aussetzen, der arglistigen Täuschung bezichtigt zu werden. Selbstverständlich ist der Zustand eines Kfz das gewichtigste Kriterium beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Obwohl die meisten keine Kfz-Spezialisten sind, lassen sich doch unter Einhaltung gewisser Grundregeln viele Probleme längst im Vorfeld feststellen. Erst einmal überzeugt man sich von den ordnungsgemäßen Angaben über den Kilometerstand und die letzte TÜV- und Abgasuntersuchung. Dann kann man sich dem technischen Zustand des Autos zuwenden. Viele Mankos wie Rost, Dellen, Öl im Kühlwasser, ungleichmäßig abgefahrenen Reifen oder ein verölter Motor lassen sich bereits mit bloßem Auge identifizieren. Bei genauerem Hinschauen bleiben ebenfalls unterschiedliche Spaltmaße, die auf vorangegangene Karosserieschäden deuten, nicht verborgen. Gibt es bis dahin keine Beschwerden ist schließlich die Probefahrt entscheidend, die unter keinen Umständen fehlen darf. Auch ein Laie kann lokalisieren, ob ein Auto geradeaus läuft, ob es beim Bremsen in eine bestimmte Richtung zieht und ob Vibrationen auftreten. Eine umfangreiche Auflistung solcher Prüfungskriterien ausmacht man leicht im Internet zum Ausdrucken. Wenn man klugerweise noch zu zweit erscheint ist man schon vor vielen Überraschungen sicher. Natürlich gibt es auch Mankos die sich bloß mit Spezialinstrumenten ermitteln lassen. Da hilft ebenfalls nur eine Untersuchung beim Spezialisten wie ADAC oder DEKRA. Bei Bedenken sollte man auch den Weg dorthin nicht scheuen.

Zu guter Letzt hilft beim gebraucht Auto kaufen ebenfalls das Internet bei der Nachforschung nach typenbezogenen Standardmängel, die man, wenn man davon Kenntnis hat auch mühelos ausmachen kann und/oder deren Beseitigung man sich durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen bestätigen läßt.

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