Die dienstunfähigkeitsversicherung ist für einen Beamten außerordentlich wichtig, um seinen gewohnten Lebensstandard zu sichern. Schnell kann es passieren, dass die Beamten dienstunfähig werden, und ein empfindlicher Unterschied zwischen ihrem letzten Einkommen und dem Ruhegeld der Versicherung gegen Dienstunfähigkeit ihres Dienstherrn entsteht. Im Falle dessen, dass der Beamte seine Aufgaben gegenüber seinem Dienstherrn infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr einhalten kann, zahlt die private Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, welche den Minderbetrag zwischen dem Ruhestandsgeld und seinen letzten Bezügen schließt.
Generell sind die Beamten durch ihren Arbeitgeber, den Staat, bestens abgesichert, dennoch kann es zu empfindlichen Fehlbeträgen bei den monatlichen Bezügen kommen. Aber Vorsicht, Beamte auf Zeit oder auf Probe haben keine Absicherung von Seiten des Dienstherrn und müssen privat die Versorgungslücke schließen. Der Gesetzgeber sagt, dass der Beamte in den ersten fünf Jahren der Laufbahn keinen Anspruch aus Leistungen der DU-Versicherung genießt. Mit Beendigung der Wartezeit allerdings, stehen den Beamten bei Dienstunfähigkeit weitaus bessere Ruhestandsgelder zu, als dies bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Die Beamten erhalten 71,75 % ihrer letzten Bezüge als Ruhestandsgeld. Somit sollte der Beamte individuell Vorsorge für den Fall der Dienstunfähigkeit treffen und auch berücksichtigen, dass die Versicherung im Laufe der Jahre angeglichen werden sollte.
Bevor Sie eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen empfiehlt sich unbedingt die Berechnung der momentanen Versorgungsansprüche. Sinnvoll ist ohnehin der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Dienstunfähigkeit mit einschließt. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Dienstunfähigkeit, hat aber bei langer Dauer diese Konsequenz. Auch müssen die Begriffe Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit exakt unterschieden werden. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass der Verbeamtete nicht mehr der bisher ausgeübten Arbeit nachgehen, aber dennoch einer anderen Arbeit entsprechend seiner Erfahrung und seiner bisherigen Lebensstellung nachgehen kann. Somit kann der Dienstherr fast individuell festlegen, ob der Beamte dienstunfähig ist, kann ihm allerdings die Berufsunfähigkeit unter Umständen nicht zugestehen. Berufsunfähigkeit beinhaltet hingegen, dass der Beamte keinerlei Arbeitstätigkeiten mehr ausführen kann, die seiner Qualifikation entsprechen.
Somit ist bei Vertragsabschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit in jedem Fall sicher zu stellen, dass diese Versicherung eine echte DU-Klausel enthält. Unter diesen Umständen, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit ebenbürtig. Im Falle einer Dienstunfähigkeit wird in Folge die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt. Die Vertragsbedinungen müssen verfügen, dass die Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder seiner Entlassung aus dem selben Grund als Berufsunfähigkeit akzeptiert wird. Das Versicherungsunternehmen zahlt dann ohne zusätzliche Belege den im Vertrag festgehaltenen Betrag. Die interessanteste Dienstunfähigkeitsversicherung ist somit nicht diejenige, welche am preiswertesten ist, sondern diejenige, die über eine echte DU-Klausel verfügt und im Schadenfalle auch zahlt.
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