Mittwoch, 14. September 2011

Dienstunfähigkeit richtig absichern

Die http://www.dienstunfaehigkeitversicherung.net/sversicherung spielt für den Beamten eine wichtige Rolle, um seine gewohnte Lebensqualität zu sichern. Es kann unerwartet passieren, dass der Beamte von Dienstunfähigkeit getroffen wird, und ein riesiger Differenzbetrag zwischen seinem letzten Einkommen und dem Ruhegeld der Versicherung gegen Dienstunfähigkeit seines Dienstherrn auftritt. Wenn Beamte ihren Aufgaben aufgrund eines Gebrechens bzw. körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr folgen können, greift die private Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, die die Differenz zwischen den Ruhestandsbezügen und seinen letzten Bezügen schließt. Grundsätzlich ist der Beamte durch seinen Arbeitgeber, den Staat, bestens abgesichert, dennoch kann es zu hohen Differenzen bei den Bezügen kommen. Aber Vorsicht, Beamte auf Probe oder auf Zeit verfügen über keinen Ausgleich von Seiten des Arbeitgebers und sollten privaterseits für Ausgleich sorgen. Der Gesetzgeber sagt, dass Verbeamtete in den ersten fünf Jahren der Laufbahn keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit genießen. Nach dem Ende der Wartezeit stehen den Beamten im Falle der Dienstunfähigkeit wesentlich höhere Ruhegelder zu, als dies bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten wäre. Die Beamten erhalten 71,75 % ihrer letzten Bezüge als Ruhegeld. Demzufolge muss der Beamte auf eigene Rechnung Vorsorge für den Fall der Dienstunfähigkeit treffen und auch im Auge behalten, dass die Leistung im Laufe der Jahre auf den aktuellen Stand gebracht werden sollte. Bevor Sie eine zusätzliche Versicherung Beamte Dienstunfähigkeit abschließen lohnt sich ohne Frage eine Berechnung der derzeitigen Versorgungsansprüche. Zu empfehlen ist ohnehin das Abschließen einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit, welche die Dienstunfähigkeit abdeckt. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Dienstunfähigkeit, hat aber bei langer Dauer diese Konsequenz. Zudem müssen die Wörter Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit gut unterschieden werden. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass der Beamte nicht mehr der bisherigen Tätigkeit nachgehen, aber sehrwohl einer andersartigen Tätigkeit entsprechend seiner Qualifikation und seiner bisherigen Lebensstellung nachgehen kann. Damit kann der Arbeitgeber relativ unabhängig bestimmen, ob ein Beamter dienstunfähig ist, muss ihm aber die Berufsunfähigkeit unter Umständen vorenthalten. Berufsunfähigkeit drückt dagegen aus, dass der Beamte keinerlei Arbeitstätigkeiten mehr ausführen kann, die seiner Qualifikation und Lebensstellung entsprechen. Somit ist bei Abschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit unbedingt sicher zu stellen, dass diese eine echte DU-Klausel aufweist. Wenn dies der Fall ist, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit ebenbürtig. Kommt es zur Dienstunfähigkeit wird folglich die vertraglich vereinbarte BU-Rente fällig. Das Kleingedruckte muss verfügen, dass die Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder seiner Entlassung aus dem selben Grund als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Der Versicherer zahlt in diesem Falle ohne Nachprüfungen den im Vertrag festgehaltenen Betrag. Die beste Versicherung gegen Dienstunfähigkeit ist also nicht die, welche am preiswertesten ist, sondern die, die über eine echte DU-Klausel verfügt und bei Bedarf auch zahlt.

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