Freitag, 9. September 2011

Die richtige Versicherung gegen Dienstunfähigkeit für Beamte

Die ausgezeichnete http://www.dienstunfaehigkeitversicherung.net/ Versicherung spielt für die Beamten eine wichtige Rolle, um ihre gewohnte Lebensqualität zu sichern. Unerwartet kann es passieren, dass die Beamten dienstunfähig werden, und ein großes Loch zwischen ihrem letzten Einkommen und dem Ruhestandsgeld der Versicherung gegen Dienstunfähigkeit ihres Dienstherrn klafft. Für den Fall, dass der Beamte seiner Arbeit gegenüber seinem Arbeitgeber infolge eines Gebrechens bzw. körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr folgen kann, leistet die private Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, welche die Differenz zwischen dem Ruhestandsgeld und seinem letzten Einkommen ausgleicht. Prinzipiell ist der Beamte durch seinen Arbeitgeber, den Staat, ausgezeichnet abgesichert, trotzdem kann die Einbuße beim Einkommen empfindlich sein. Aber Vorsicht, Beamte auf Zeit haben keine Versicherung von Seiten des Dienstherrn und sollten auf eigene Initiative Vorsorge tragen. Der Gesetzgeber informiert darüber, dass ein Beamter in den ersten fünf Jahren seiner Laufbahn keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit hat. Mit Beendigung der Wartezeit allerdings, stehen Beamten bei Dienstunfähigkeit wesentlich höhere Ruhestandsgelder zu, als das bei gesetzlichen Rentenversicherungen der Fall ist. Der Beamte erhält 71,75 % seines letzten Einkommens als Ruhegeld. Somit sollte der Einzelne auf eigene Rechnung Vorsorge für den Fall der Dienstunfähigkeit treffen und auch beachten, dass die Versicherung im Laufe der Jahre angepasst werden muss. Bevor Sie eine zusätzliche Versicherung Beamte Dienstunfähigkeit abschließen lohnt sich in jedem Fall eine Berechnung der momentanen Versorgungsansprüche. Zu empfehlen ist ohnehin das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, welche die Dienstunfähigkeit einschließt. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Dienstunfähigkeit, hat aber bei langer Dauer diese Konsequenz. Außerdem müssen die Begriffe Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit genau beschrieben werden. Dienstunfähigkeit sagt aus, dass der Beamte nicht mehr die bisherige Tätigkeit ausüben, aber sehrwohl einer anderen Arbeit entsprechend seiner Erfahrung und seiner bisherigen Lebensstellung nachgehen kann. Demnach kann der Arbeitgeber mehr oder weniger unabhängig entscheiden, ob der Beamte dienstunfähig ist, muss ihm aber die Berufsunfähigkeit unter Umständen verweigern. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass ein Beamter keine Tätigkeiten mehr ausführen kann, die seiner Qualifikation und seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. Deshalb ist bei Vertragsabschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit in jedem Fall sicher zu stellen, dass diese eine echte DU-Klausel beinhaltet. In diesem Fall, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit ebenbürtig. Im Falle der Dienstunfähigkeit wird folglich die vertraglich vereinbarte BU-Rente ausgezahlt. Die Vertragsbedinungen müssen verfügen, dass die Entlassung des Beamten oder seine Versetzung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Der Versicherer zahlt unter diesen Voraussetzungen ohne zusätzliche Belege den im Vertrag festgehaltenen Betrag. Die interessanteste Dienstunfähigkeitsversicherung ist somit nicht die, welche am preiswertesten ist, sondern diejenige, welche eine echte DU-Klausel beinhaltet und bei Bedarf auch leistet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen