Eine ausgezeichnete Dienstunfähigkeitsversicherung spielt für den Beamten eine wichtige Rolle, um seine gewohnte Lebensqualität abzusichern. Ohne Vorankündigung kann es passieren, dass der Beamte von Dienstunfähigkeit getroffen wird, und ein beachtlicher Unterschied zwischen seinem letzten Einkommen und dem Ruhestandsgeld der Dienstunfähigkeitsversicherung seines Dienstherrn entsteht. Wenn er seiner Arbeit gegenüber seinem Arbeitgeber aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr folgen kann, greift die private dienstunfähigkeitsversicherung beamte, welche den Fehlbetrag zwischen dem Ruhestandsgeld und seinen letzten Bezügen ausgleicht. Grundsätzlich sind die Beamten durch ihren Arbeitgeber, den Staat, gut abgesichert, trotzdem kann die Einbuße beim monatlichen Einkommen empfindlich sein. Aber Achtung, Beamte auf Zeit oder auf Probe haben keinen Ausgleich von Seiten des Arbeitgebers und müssen auf eigene Initiative die Versicherungslücke schließen. Das Gesetz informiert darüber, dass der Beamte in den ersten fünf Jahren der Laufbahn keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit hat. Mit Beendigung der sogenannten Wartezeit allerdings, stehen Beamten bei Dienstunfähigkeit wesentlich höhere Ruhegelder zu, als das bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten wäre. Beamte erhalten 71,75 % ihrer letzten Bezüge als Ruhestandsbeüge. Somit muss der Beamte eigenständig Vorsorge für den Fall der Dienstunfähigkeit treffen und auch beachten, dass die Versicherung über die Zeit angeglichen werden muss.
Vor dem Abschluss einer zusätzlichen Dienstunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich ohne Frage eine Berechnung der aktuellen Versorgungsansprüche. Zu empfehlen ist ohnehin das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, welche die Dienstunfähigkeit abdeckt. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Dienstunfähigkeit, hat aber bei langer Dauer diese Konsequenz. Außerdem müssen die Wörter Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit gut beschrieben werden. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass der Verbeamtete nicht mehr die bisherige Arbeit ausüben, aber durchaus einer andersartigen Tätigkeit entsprechend seiner Erfahrung und seiner bisherigen Lebensstellung nachgehen kann. Somit kann der Dienstherr mehr oder weniger individuell entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig ist, kann ihm aber die Berufsunfähigkeit dementsprechend vorenthalten. Berufsunfähigkeit beinhaltet hingegen, dass der Beamte keine Arbeitstätigkeiten mehr ausführen kann, die seiner Berufserfahrung und seiner bisherigen Lebensstellung gleichkommen.
Von daher ist bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter allen Umständen darauf zu achten, dass diese eine echte DU-Klausel beinhaltet. Unter diesen Umständen, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. Kommt es zur Dienstunfähigkeit wird folglich die vertraglich vereinbarte BU-Rente ausgezahlt. Die Vertragsbedinungen müssen aussagen, dass die Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder seiner Entlassung aus dem selben Grund als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Der Versicherer zahlt unter diesen Voraussetzungen ohne weitere Belege den im Vertrag festgehaltenen Betrag. Die interessanteste Dienstunfähigkeitsversicherung ist somit nicht die, welche am preiswertesten ist, sondern diejenige, welche eine echte DU-Klausel beinhaltet und im Schadenfalle auch zahlt.
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