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Samstag, 28. Januar 2012

Dienstunfähigkeit professionell versichern

Eine leistungsstarke dienstunfähigkeitsversicherung stellt für Beamte eine bedeutende Absicherung dar, um ihren gewohnten Lebensstandard zu garantieren. Ohne Vorankündigung kann es passieren, dass die Beamten dienstunfähig werden, und eine große Differenz zwischen ihren letzten Bezügen und dem Ruhegeld der Versicherung gegen Dienstunfähigkeit ihres Arbeitgebers entsteht. Für den Fall, dass er seine Aufgaben gegenüber seinem Dienstherrn infolge eines Gebrechens bzw. körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr erfüllen kann, leistet die private Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, die das Minus zwischen den Ruhestandsbezügen und seinem letzten Einkommen ausgleicht. Generell sind Beamte durch ihren Arbeitgeber, den Staat, ausgezeichnet abgesichert, dennoch kann die Einbuße bei den monatlichen Bezügen empfindlich sein. Doch Vorsicht, Beamte auf Zeit oder auf Probe haben keinen Ausgleich von Seiten des Dienstherrn und müssen von ihrer Seite die Versicherungslücke schließen. Das Gesetz sagt, dass ein Beamter in den ersten fünf Jahren seiner Laufbahn keinen Anspruch aus Leistungen der DU-Versicherung genießt. Mit Beendigung der sogenannten Wartezeit stehen Beamten im Falle der Dienstunfähigkeit weitaus umfangreichere Ruhestandsgelder zu, als dies bei gesetzlichen Rentenversicherungen der Fall ist. Beamte erhalten 71,75 % ihrer letzten Bezüge als Ruhestandsbeüge. Damit muss der Beamte individuell für den Fall der Dienstunfähigkeit vorsorgen und auch beachten, dass die Versicherung im Laufe der Zeit angeglichen werden sollte.

Bevor Sie eine private Versicherung zur Dienstunfähigkeit abschließen empfiehlt sich unbedingt eine Kalkulation der aktuellen Versorgungsansprüche. Sinnvoll ist somit der Abschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit, welche die Dienstunfähigkeit abdeckt. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Dienstunfähigkeit, führt aber bei entsprechend langer Dauer dazu. Auch sollten die Begriffe Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit gut beschrieben werden. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass der Verbeamtete nicht mehr der bisherigen Arbeit nachgehen, aber sehrwohl einer differenten Arbeit entsprechend seiner Qualifikation und seiner bisherigen Lebensstellung nachgehen kann. Demnach kann der Arbeitgeber fast individuell bestimmen, ob der Beamte dienstunfähig ist, muss ihm aber die Berufsunfähigkeit dementsprechend vorenthalten. Berufsunfähigkeit beinhaltet dagegen, dass ein Beamter keine Tätigkeiten mehr ausführen kann, die seinen Erfahrungen gleichkommen. Somit ist bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter allen Umständen darauf zu achten, dass diese Versicherung eine wirksame Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Ist dies der Fall, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. Im Falle der Dienstunfähigkeit wird dann die im Vertrag festgehaltene BU-Rente fällig. Die Vertragsbedinungen müssen verfügen, dass die Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder seiner Entlassung aus dem selben Grund als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Der Versicherer zahlt dann ohne weitere Belege die vereinbarte Leistung.

Mittwoch, 11. Januar 2012

Informationen zur Dienstunfähigkeit für Beamte

Eine leistungsstarke dienstunfähigkeitsversicherung ist für den Beamten immens wichtig, um seinen gewohnten Lebensstandard zu garantieren. Es kann schnell passieren, dass die Beamten von Dienstunfähigkeit getroffen werden, und eine enorme Lücke zwischen ihren letzten Bezügen und dem Ruhegeld der Dienstunfähigkeitsversicherung ihres Dienstherrn klafft. Für den Fall, dass der Beamte seiner Arbeit gegenüber seinem Dienstherrn infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr nachkommen kann, leistet die private Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, die den Fehlbetrag zwischen dem Ruhegeld und seinen letzten Bezügen schließt. Grundsätzlich ist der Beamte durch seinen Arbeitgeber, den Staat, bestens abgesichert, trotzdem kann es zu schmerzhaften Einbußen bei den Bezügen kommen. Doch Vorsicht, Beamte auf Probe verfügen über keinen Ausgleich seitens des Arbeitgebers und müssen privat Vorsorge tragen. Das Gesetz regelt, dass ein Verbeamteter in den ersten fünf Jahren der Laufbahn keinen Anspruch aus Leistungen der DU-Versicherung genießt. Nach Ablauf der Wartezeit stehen den Beamten bei Dienstunfähigkeit weitaus bessere Ruhegelder zu, als dies bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Beamte erhalten 71,75 % ihres letzten Einkommens als Ruhegeld. Somit sollte der Einzelne eigenständig Vorsorge für den Fall der Dienstunfähigkeit treffen und auch im Auge behalten, dass die Absicherung im Laufe der Jahre angepasst werden kann.

Vor dem Abschluss einer privaten Versicherung zur Dienstunfähigkeit empfiehlt sich ohne Frage eine Kalkulation der derzeitigen Versorgungsansprüche. Zu empfehlen ist ohnehin das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Dienstunfähigkeit einbindet. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit, führt aber bei entsprechend langer Dauer dazu. Außerdem sollten die Begriffe Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit genau definiert werden. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass der Beamte nicht mehr die bisherige Arbeit ausüben, aber durchaus eine andere Arbeit entsprechend seiner Qualifikation und seiner bisherigen Lebensstellung begleiten kann. Somit kann der Dienstherr fast unabhängig bestimmen, ob der Beamte dienstunfähig ist, kann ihm aber die Berufsunfähigkeit eventuell vorenthalten. Berufsunfähigkeit sagt dagegen aus, dass der Beamte keinerlei Tätigkeiten mehr ausüben kann, die seiner Ausbildung gleichkommen. Somit ist bei Vertragsabschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit unter allen Umständen darauf zu achten, dass diese eine echte DU-Klausel enthält. In diesem Fall, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit ebenbürtig. Kommt es zur Dienstunfähigkeit wird in Folge die im Vertrag festgehaltene BU-Rente ausgezahlt. Die Vertragsbedinungen müssen aussagen, dass die Entlassung des Beamten oder seine Versetzung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Die Versicherung zahlt unter diesen Voraussetzungen ohne zusätzliche Belege den im Vertrag festgehaltenen Betrag. Die beste Dienstunfähigkeitsversicherung ist demnach nicht die, die am billigsten ist, sondern diejenige, die über eine echte DU-Klausel verfügt und im Schadenfalle auch leistet.