Eine leistungsstarke dienstunfähigkeitsversicherung ist für den Beamten immens wichtig, um seinen gewohnten Lebensstandard zu garantieren. Es kann schnell passieren, dass die Beamten von Dienstunfähigkeit getroffen werden, und eine enorme Lücke zwischen ihren letzten Bezügen und dem Ruhegeld der Dienstunfähigkeitsversicherung ihres Dienstherrn klafft. Für den Fall, dass der Beamte seiner Arbeit gegenüber seinem Dienstherrn infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr nachkommen kann, leistet die private Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, die den Fehlbetrag zwischen dem Ruhegeld und seinen letzten Bezügen schließt. Grundsätzlich ist der Beamte durch seinen Arbeitgeber, den Staat, bestens abgesichert, trotzdem kann es zu schmerzhaften Einbußen bei den Bezügen kommen. Doch Vorsicht, Beamte auf Probe verfügen über keinen Ausgleich seitens des Arbeitgebers und müssen privat Vorsorge tragen. Das Gesetz regelt, dass ein Verbeamteter in den ersten fünf Jahren der Laufbahn keinen Anspruch aus Leistungen der DU-Versicherung genießt. Nach Ablauf der Wartezeit stehen den Beamten bei Dienstunfähigkeit weitaus bessere Ruhegelder zu, als dies bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Beamte erhalten 71,75 % ihres letzten Einkommens als Ruhegeld. Somit sollte der Einzelne eigenständig Vorsorge für den Fall der Dienstunfähigkeit treffen und auch im Auge behalten, dass die Absicherung im Laufe der Jahre angepasst werden kann.
Vor dem Abschluss einer privaten Versicherung zur Dienstunfähigkeit empfiehlt sich ohne Frage eine Kalkulation der derzeitigen Versorgungsansprüche. Zu empfehlen ist ohnehin das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Dienstunfähigkeit einbindet. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit, führt aber bei entsprechend langer Dauer dazu. Außerdem sollten die Begriffe Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit genau definiert werden. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass der Beamte nicht mehr die bisherige Arbeit ausüben, aber durchaus eine andere Arbeit entsprechend seiner Qualifikation und seiner bisherigen Lebensstellung begleiten kann. Somit kann der Dienstherr fast unabhängig bestimmen, ob der Beamte dienstunfähig ist, kann ihm aber die Berufsunfähigkeit eventuell vorenthalten. Berufsunfähigkeit sagt dagegen aus, dass der Beamte keinerlei Tätigkeiten mehr ausüben kann, die seiner Ausbildung gleichkommen. Somit ist bei Vertragsabschluss einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit unter allen Umständen darauf zu achten, dass diese eine echte DU-Klausel enthält. In diesem Fall, ist die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit ebenbürtig. Kommt es zur Dienstunfähigkeit wird in Folge die im Vertrag festgehaltene BU-Rente ausgezahlt. Die Vertragsbedinungen müssen aussagen, dass die Entlassung des Beamten oder seine Versetzung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Die Versicherung zahlt unter diesen Voraussetzungen ohne zusätzliche Belege den im Vertrag festgehaltenen Betrag. Die beste Dienstunfähigkeitsversicherung ist demnach nicht die, die am billigsten ist, sondern diejenige, die über eine echte DU-Klausel verfügt und im Schadenfalle auch leistet.
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