Ein Auto mit geringstenfalls einem Vorbesitzer ist ein Gebrauchtwagen, unabhängig von der Kilometerleistung. Ist das Kraftfahrzeug noch jünger als 12 Monate verwendet man dafür den Begriff Jahreswagen. Nicht zu den Gebrauchtwagen zählen Kraftfahrzeuge mit sogenannter Tageszulassung. Will man als Privatmann ein Kraftfahrzeug von einem EU Land in ein anderes überführen ist noch eine Regelung der Finanzbeörden zu beachten. Aus dessen Sicht ist ein Kfz als neu zu bezeichnen wenn es jünger als 6 Monate ist oder weniger als 6000 km gefahren wurde. Das besagt, dass im Importland die dortige Umsatzsteuer zu bezahlen ist. Beim gebraucht Auto kaufen sollte man unbedingt auch die Jahreswagen in seine Überlegungen mit einkalkulieren. Das kann ein Kfz sein, das frühzeitig in Zahlung genommen wurde für einen Neukauf oder ein sogenannter Leasingrückläufer. Leasingrückläufer stammen von den Leasingunternehmen, die die Fahrzeuge mit circa 20000 km aus ihrem Angebot löschen weil sie ihren Kunden stets die neuartigsten Modelle offerieren wollen um wettbewerbsfähig zu bleiben. In der Regel sind solche Autos vor dem Weiterverkauf gründlich kontrolliert worden. Auf jeden Fall lassen sich gehörige Rabatte aushandeln.
Will man gebrauchte Autos erstehen, spielen 2 Gesichtspunkte eine Rolle. Zum einen der Zustand und zum anderen die Gewährleistung. Der Zustand eines Autos kann unabhängig von der Dauer der Nutzung sehr unterschiedlich ausfallen. Es gibt Gebrauchtwagen die schon nach kurzer Zeit in einem sehr schlimmen Zustand sind und wiederum andere, die noch nach jahrelanger Benutzung wie neu wirken. Ganz gleich, welchen optischen Eindruck ein Fahrzeug macht, wenn man lange Spaß daran haben will, kommt man um eine intensive Untersuchung nicht herum, speziell dann, wenn es sich um einen Autokauf von Privat handelt. Die gesetzmäßige Gewährleistung bezieht sich nämlich lediglich auf gewerbliche Anbieter. Eine Gewährleistung wird ein privater Anbieter immer abschlagen. Trotzdem ist jeder Lieferanten, gleichgültig ob gewerblich oder privat, zu wahrheitsgemäßen und kompletten Angaben über existierende Mängel und/oder Schäden, zum Beispiel durch einen Unfall, verpflichtet. Allemal ist der Zustand eines Fahrzeugs das gewichtigste Kriterium beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Obwohl die meisten keine Kfz-Spezialisten sind, lassen sich doch unter Einhaltung gewisser Grundregeln viele Probleme schon im Vorfeld erkennen. Vorab überzeugt man sich von den ordnungsgemäßen Mitteilungen über den Kilometerstand und die letzte TÜV- und Abgasuntersuchung. Dann kann man sich dem technischen Zustand des Autos zuwenden. Viele Mängel wie Rost, Dellen, Öl im Kühlwasser, ungleichmäßig abgefahrenen Reifen oder ein verölter Motor lassen sich schon mit bloßem Auge ermitteln. Bei sorgfältigerem Hinschauen bleiben auch ungleiche Spaltmaße, die auf vorangegangene Karosserieschäden hinweisen, nicht verborgen. Gibt es bis dahin keine Beschwerden ist schließlich die Probefahrt ausschlaggebend, die unter keinen Umständen fehlen darf. Auch ein Laie kann lokalisieren, ob ein Auto geradeaus läuft, ob es beim Bremsen in eine bestimmte Richtung zieht und ob Vibrationen auftreten. Eine umfangreiche Auflistung solcher Prüfungskriterien findet man leicht im Internet zum Ausdrucken. Wenn man klugerweise noch zu zweit vorgeht ist man bereits vor vielen Überraschungen sicher. Selbstverständlich gibt es ebenfalls Mankos die sich nur mit Spezialinstrumenten lokalisieren lassen. Da hilft ebenfalls lediglich eine Untersuchung beim Fachmann wie ADAC oder DEKRA. Bei Bedenken sollte man auch den Weg dorthin nicht scheuen.
Zu guter Letzt hilft beim gebraucht Auto kaufen ebenso das WorldWideWeb bei der Suche nach typenbezogenen Standardmängel, die man, wenn man davon Kenntnis hat auch einfach auftreiben kann und/oder deren Beseitigung man sich durch Vorlage entsprechender Nachweise bestätigen läßt.
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