Sigfried Graf, 56 Jahre, steckt unverschuldet in einer finanziellen Klemme. Er ist schwer erkrankt und weiß, dass er wenigstens ein Jahr nicht arbeitsfähig ist. Das Resultat davon sind finanzielle Schwierigkeiten weil er plötzlich viele Abrechnungen nicht mehr begleichen kann. Da fällt ihm der scheinbare Ausweg ein: Die Lebensversicherung kündigen. Die wäre durchaus in fünf Jahren fällig mit einer Ablaufleistung von knapp 200000 Euro. Er möchte halt die monatliche Prämie von 289 Euro einsparen. Das bedeutet, er will nicht, er muss. Allerdings erwirbt er in diesem Fall sehr viel weniger, nämlich etwa lediglich 115.000 Euro, den sogenannten Rückkaufwert. So geht es zur Stunde vielen Menschen aus Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit oder ebenso Arbeitslosigkeit. Das Geld wird knapp und die Kosten müssen gesenkt werden. Als erstes fällt einem dann die Lebensversicherung ein, die sowieso bereits so lange rumliegt. Also wird die Kündigung der Lebensversicherung angestrebt um den Rückkaufwert zu kassieren. Das findet zurzeit circa 3000-mal täglich statt. Und genau das sollten Sie nicht machen. In diesem Falle sind sich Verbraucherschützer und Versicherer ausnahmsweise einig und warnen vor diesem Schritt. Die lebensversicherungen kündigen sollte stets der letzte Schritt sein. Denn Kündigung Versicherung ist stets zum Nachteil des Käufers. Bei Kündigung Versicherung hat man stets das Problem, dass Stornokosten bestimmt werden und außerdem die Rückkaufswerte vergleichsweise niedrig sind, da die Prämien der ersten Jahre für Gebühren und Provisionen verwendet werden. Obendrauf geht noch der Gewinn am Schluss verloren, da dieser erst fällig wird beim ordnungsgemäßen Ablauf des Versicherungsscheins. Da beinahe 50 Prozent der Lebensversicherungen ihr vorgesehenes Ende nicht realisieren, kann sich jeder ausmalen, wer hier das beste Geschäft macht – sicher nicht die Versicherten. Anstatt man sich überhastet an die Versicherungsgesellschaft wendet und die Lebensversicherung kündigen möchte, kann man sie ebenfalls verkaufen. Diese Chance wird von ständig mehr Menschen genützt. Bezüglich Stiftung Warentest ist der Erlös im Durchschnitt etwa 8 Prozent höher als beim kündigen lebensversicherung. Da sollte man sich zwingend schlau machen. Freilich ist hier erhöhte Vorsicht geboten, weil auch hier viele Anbieter die Gutgläubigkeit der Personen ausnutzen wollen. Besonders dann, wenn ein Händler Ratenzahlungen verspricht, anstelle von in einer Summe auszuzahlen. Nicht selten sind die Unternehmen nach Bezahlung einiger Teilzahlungen in der Versenkung verschollen.
Ein wenig aufpassen muss man auf die jüngsten Steuergesetze, denn beim Verkaufen einer Police gilt es die Abgeltungssteuer einzubeziehen. Die ist aber üblicherweise sehr viel geringer als die Kapitalertragssteuer bei Kündigung der Lebensversicherung. Unter Umständen fällt beim Verkauf sogar gar keine Steuer an. Das hängt aber wieder vom individuellen Fall ab. Wenn jemand die Leistung im Todesfall von Bedeutung ist, dann kann er diesen Vorteil beim Verkauf gebrauchen. Das abermals entfällt beim Lebensversicherung kündigen. In etlichen Fällen begünstigt bei vorübergehendem Geldbedarf auch noch die weniger herkömmliche Variante der Beleihung der Lebensversicherung. Der Fachbegriff dafür bezeichnet sich Policendarlehen. Die Versicherungsgesellschaft erstattet dem Versicherungsnehmer bereits verfrüht einen Anteil der künftigen Leistung, und allerdings zu günstigen Zinsen und ohne Sicherheiten. Das hilft aber gänzlich lediglich über einer vorübergehenden Klemme hinweg. Sollte die Lebensversicherung weder verkauft noch beliehen werden können, sollte Lebensversicherung kündigen wirklich bloß dann in Betracht gezogen werden, wenn keine andere Gelegenheit zur Verfügung steht und der Betrag eilig gebraucht wird. Man schenkt dem Versicherungsunternehmen einfach zu viel Geld.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen