Mittwoch, 12. Dezember 2012

Herbert Graf (57) steckt unverschuldet in einer wirtschaftlichen Klemme. Er ist kritisch erkrankt und weiß, dass er mindestens ein Jahr nicht arbeitsfähig ist. Das Resultat davon sind finanzielle Probleme weil er jählings viele Abrechnungen nicht mehr bezahlen kann. Da fällt ihm der scheinbare Ausweg ein: Die Lebensversicherung kündigen. Die wäre ohnehin in fünf Jahren fällig mit einer Ablaufleistung von knapp 200000 Euro. Er möchte halt die monatliche Prämie von 289 Euro sparen. Das bedeutet, er will nicht, er muss. Allerdings erwirbt er in diesem Fall sehr viel weniger, nämlich ungefähr lediglich 115.000 Euro, den sogenannten Rückkaufwert. Bei den langen Laufzeiten, manchmal 20 bis 40 Jahre, die für Lebensversicherungen angesetzt werden, ist es nicht verwunderlich, dass das Leben vieler Menschen anders passiert als geplant. Im Laufe eines Lebens kann das Geld aus den verschiedensten Gründen knapp werden, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit usw. Wenn man sonst nichts gespart hat, fällt einem als erstes die Lebensversicherung ein, die man zu Geld machen kann. Das heißt, man kann den Rückkaufwert kassieren bei der Kündigung der Lebensversicherung. Das geschieht heutzutage ungefähr dreitausend Mal pro Tag. Genau diesen Schritt sollten Sie sich reiflich überlegen. In diesem Fall warnen sogar der Versicherer und die Verbraucherschützer gemeinsam. Da Kündigung Versicherung stets zum Nachteil des Käufers erfolgt, sollte die Lebensversicherung kündigen immer der letzte Schritt sein.

Warum ist Lebensversicherungen kündigen nachteilig? Anfangs einmal sind die Beiträge für die ersten Jahre schon von dem Versicherungsunternehmen für interne Verwaltungskosten und Provisionen verbraucht worden. Zum Zweiten müssen sich erneut Leute mit dem Vorgang der Auflösung beschäftigen, das bewirkt Stornokosten. Und zum Dritten erlangt man ja beim ordnungsgemäßen Ende in der Regel einen Gewinn, der bei der verfrühten Kündigung der Lebensversicherung wegfällt. Das sind drei entscheidende Mängel für den Kunden, aber nicht für der Versicherer. Bei 50 Prozent Kündigungsrate machen die ein profitables Geschäft. Anstatt man sich überhastet an die Versicherung wendet und die Lebensversicherung kündigen möchte, kann man sie ebenfalls absetzen. Diese Möglichkeit wird von stets mehr Menschen genutzt. Bezüglich Stiftung Warentest ist der Erlös im Schnitt annähernd 8 Prozent größer als beim kündigen lebensversicherung. Da sollte man sich unbedingt schlau machen. Freilich ist hier erhöhte Vorsicht geboten, weil ebenfalls hier viele Anbieter die Gutgläubigkeit der Individuen ausnutzen wollen. Besonders dann, wenn ein Händler Ratenzahlungen verspricht, anstelle von in einer Summe auszuzahlen. Nicht selten sind die Unternehmen nach Entgelt einiger Raten in der Versenkung verschwunden. Ein bisschen aufpassen muss man auf die jüngsten Steuergesetze, denn beim Verkaufen einer Police gilt es die Abgeltungssteuer einzubeziehen. Die ist aber gewöhnlich sehr viel niedriger als die Kapitalertragssteuer bei Kündigung der Lebensversicherung. Unter Umständen fällt beim Veräußern sogar gar keine Steuer an. Das hängt aber wieder vom persönlichen Fall ab. Wenn einem die Leistung im Todesfall von Bedeutung ist, dann kann er diesen Vorteil beim Veräußerung nützen. Das wiederum entfällt beim Lebensversicherung kündigen. In etlichen Fällen begünstigt bei vorübergehendem Geldbedarf ebenso noch die weniger herkömmliche Variante der Beleihung der Lebensversicherung. Der Fachbegriff dafür nennt sich Policendarlehen. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bereits vor der Zeit einen Anteil der künftigen Leistung, und allerdings zu billigen Zinsen und ohne Sicherheiten. Das hilft aber wirklich nur über einer vorbeigehenden Klemme hinweg.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen