Donnerstag, 12. Januar 2012

Bevor Beamte dienstunfähig werden

Während Arbeitnehmer und Selbstständige eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen können, brauchen Beamte eine spezielle dienstunfähigkeitsversicherung. Diese wird benötigt, wenn der Dienstherr oder der Amtsarzt den Beamten als dienstunfähig erklärt und ihn in den vorzeitigen Ruhestand schickt. Der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit liegt lediglich beim Beamtenstatus. Eine finanzielle Absicherung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher äußerst ratsam. Dienstunfähig werden Beamte dann, wenn ein Unfall oder eine Krankheit eintritt und den Mitarbeiter lebenslang vom Dienst ausschließt. Doch die Dienstunfähigkeitsrente richtet sich rein nach dem , bis dahin erreichten Status, daher gibt diese spezielle Versicherung finanziellen Halt, falls die Ausscheidung aus dem Dienst schon in frühen Zeiten festgestellt wurde und die zugesprochene Rente keine finanzielle Absicherung bieten kann. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist dabei genauso vielseitig gestaltet, wie jede andere Versicherung auch. Neben den einzelnen Klauseln spielt natürlich auch der Preis eine wichtige Rolle, denn der Beamte möchte logischerweise günstig an eine Dienstunfähigkeitsversicherung herankommen. Viele Angebote scheinen da sehr preiswert, bieten aber nicht den idealsten Schutz, der sollte aber grundsätzlich an erster Stelle stehen. Der Interessent kommt daher kaum um einen Angebotsvergleich herum. Dieser Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherung ist vor allem auf dem Online-Weg recht einfach erledigt, denn hier werden alle Versicherungen sehr gut präsentiert. Per Dateneingabe oder als Liste findet der Beamte sofort die gewünschte Versicherung . Der PC sortiert hier blitzschnell die Spreu vom Weizen. Wer schon in jungen Jahren dienstunfähig wird, der sollte sich im Klaren sein, dass er sich und seine Familie mit dem Geld der Versicherung versorgen muss, daher sind die effektiven Prämien, die im Fall des Falles ausbezahlt werden, von enormer Bedeutung. Wichtig sind auch die Kriterien, die dem Beamten eine berechtigte Dienstunfähigkeit zusprechen. Je nach Vertrag zahlt die Versicherung nur, wenn der Amts- oder Truppenarzt eine Dienstunfähigkeit bestätigt hat. Stellt aber der Dienstherr den Beamten frei, kann die Versicherung Leistungsberechtigungen ablehnen. Eine Unfähigkeit kann unter anderem auch durch psychische Faktoren eintreten, diese werden aber nicht grundlegend leistungsberechtigen, sofern diese Klausel nicht eindeutig geregelt ist. In diesem Punkt ähneln sich viele Versicherer für Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Günstig ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung also vor allem dann, wenn sie alle wichtigen Faktoren beinhaltet, die den Beamten zu jeder Zeit absichern, nicht nur dann, wenn die monatlichen Prämien moderat sind.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen