Seine Lebensversicherung verkaufen kann man auf dem sogenannten Zweitmarkt. Will man eine Lebensversicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit beenden, speziell wenn man Bargeld braucht, besteht in den meisten Fällen die vertragliche Möglichkeit der vorzeitigen Beendung des Versicherungsverhältnisses. Die häufigsten Kontrakte sehen hierfür die Aussicht vor, dass der Versicherer die bestehenden, aber noch nicht fälligen Anrechte des Klienten zurückkauft. Die Versicherungsgesellschaft zahlt dann an den Versicherungsnehmer den vertraglich gewissen Rückkaufswert. In Deutschland hat der Versicherungsnehmer einen Rechtsanspruch darauf. Der Rückkaufswert muss einen gewissen Mindestwert auf der Grundlage des Anspruches gegen den Versicherer genügen.
Beim Verkauf Lebensversicherung kann der Wert der noch nicht fälligen Ansprüche bei über Jahrzehnte laufenden Vereinbarungen bloß geschätzt werden und diese Schätzung ist mit umfangreichen Unsicherheiten behaftet. Speziell ist beim Lebensversicherung verkaufen die Überschussbeteiligung, die einen erheblichen Anteil an der Gesamtleistung des Versicherer ausmacht, nur sehr eingeschränkt vorhersagbar. Insbesondere im Ausland, zum Beispiel in Großbritannien, ist die Überschussbeteiligung sehr schwankend und kann je nach vertragsgemäßem Ablaufjahr zu erheblichen Differenzen führen. In Deutschland ist die Überschussbeteiligung besser verlässlich. Diejenigen die ihre Lebensversicherungen verkaufen möchten, sind meistens weniger risikobereit als die Investoren auf dem Zweitmarkt. Die können nämlich die Gefährdung durch Risikostreuung mindern, indem sie die Möglichkeit benutzen ihre Anlage auf mehrerer Versicherungsgesellschaft zu verteilen. Daher ist vielleicht die Bereitschaft größer, beim verkauf der lebensversicherung einen beträchtlicheren Betrag zu zahlen als der Rückkaufswert. Das kann sogar bedeutend mehr sein als der generell geschätzte Wert. Die Konsumenten haben vorzugsweise dann ein hohes Interesse am verkaufen von lebensversicherungen, wenn der Rückkaufswert im Vergleich zu den bisher bezahlten Beiträge verhältnismäßig niedrig erscheint. Für diesen Fall ermöglicht der Zweitmarkt eine reelle Möglichkeit für den, der seine Lebensversicherung verkaufen möchte. Freilich ist wie bei allen Märkten dass Abnehmer und Lieferanten zusammengebracht werden müssen. Dies bewirkt Provisionen für den Vermittler, die den oftmals geringen Unterschied unter Rückkaufswert und dem Preis den der Investor zu zahlen bereit ist, noch weiter mindern, so dass das Geschäft gegebenenfalls für beide Seiten nicht ertragreich ist. In Deutschland ist das infolge der vergleichsweise hohen Rückkaufswerten offensichtlich weniger der Fall.
Hat ein Versicherungsnehmer mit erst in weiter Zukunft fälligen Anforderungen aus einem Vertrag vorzeitig Geldbedarf, hat er beim Verkauf der Lebensversicherung vielleicht den Nutzen, dass ihm der Käufer ein bis drei Prozent mehr als den Rückkaufswert vergütet. Je nach Ausgestaltung des Übertragungsvertrages bleibt der Versicherungsschutz für den bisherigen Versicherungsnehmer teils erhalten. Im Todesfall wird der Unterschied zwischen Versicherungssumme und dem mit ungefähr neun Prozent verzinsten Kaufpreis abgezogen. Es ist aber nicht so, dass jeder der seine Lebensversicherung verkaufen will, überhaupt eine Offerte bekommt. Der Mehrerlös fällt beim Verkauf der Lebensversicherung dann höher aus infolge des Abzuges der Kapitalertragssteuer wenn der Vertrag weniger als zwölf Jahre gelaufen ist. Der Mehrerlös kann dann absolut 7 bis 15 Prozent betragen.
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